Der noch geltende Heilmittelkatalog (von2004) sollte ab Juli 2010 überarbeitet werden.
Noch immer heißt es, daß der Therapeut beim LKV den Schlauchverband und das Polstermaterial selbst zu stellen hat.
In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, daß in den noch geltenden HMR (Heilmittelrichtlinien) unter Angabe der Therapiedauer bei der MLD ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß die Zeit für das Anlegen eines lymphatischen Kompressionsverbandes (LKV) in der verordneten Behandlungszeit (30-45-60 Min) enthalten ist.
Allerdings muß der Begriff Kompressionsverband (bei beiden Extremitäten z. B. "beider Beine" nach der Verordnung MLD mit auf dem Rezept vermerkt werden, um vom Therapeuten überhaupt durchgeführt werden zu dürfen. Nur so ist der LKV dann auch, zusätzlich zur MLD, pro Extremität durch den Therapeuten abrechenbar.
Leider herrscht nach wie vor Unklarheit, ob und welche Veränderungen im Juli 2010 beschlossen wurden und was auf Therapeuten sowie Patienten wohl zukommt. Wie man so sagt, nix gnaus wois mar it.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Biene