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Kompressionstrümpfe ohne Aufzahlung ?

  • biene0756
  • 8. November 2012 um 15:31
1. offizieller Beitrag
  • biene0756
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    • 8. November 2012 um 15:31
    • #1

    @Hippolein:
    die Kasse zahlt vom Arzt verordnete Strümpfe, egal ob Spitze auf oder zu.

    Christiana: der Eigenanteil wird meines Wissens immer gezahlt werden müssen. Egal ob Rund- oder Flachstrick.
    Anja urlaubt, vielleicht kann sich jemand vom Sanihaus oder noch besser Krankenkasse näher dazu äußern?

  • kasimir
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    • 8. November 2012 um 17:49
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Hallo !

    Jeder Versorger muss einen aufzahlungsfreien Strumpf zur Verfügung stellen,wenn moeglich Serie ,sonst auch nach Mass.
    Für diesen Strumpf muss der Kunde nur die gesetzliche Zuzahlung bezahlen und keine weitere Aufzahlung.
    Bei sogenannten Kassenstrümpfen hat man in der Regel keine Farbwahl ,keine Haftbandvarianten und eine offene Fußspitze,ohne Wahlmöglichkeiten.
    In punkto atmungsaktiv ,bequem,modisch....lassen diese oft zu wünschen übrig .
    Es ist nur die med. Wirksamkeit und eine nachgewiesene Hilfsmittelnummer nötig.

    Ob dieser Strumpf zum Träger dessen Koerperform und auch individuellen Bedürfnissen passt ist aber fraglich.
    Grade die Wandstaerke des Materials z.B. bei Thrombosen ist wirklich wichtig und findet hier keine Beachtung.

    Jeder sollte selber entscheiden können ,was ihm wichtig ist.
    Dazu muss die Information über das Thema aber auch erfolgen.

    Viele Grüße kasimir

    Fachberaterin Lymphologie und Phlebologie

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