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AOK zahlt keine Sonderposten mehr bei Flachstrickstrümpfen

  • biene0756
  • 23. Mai 2013 um 09:11
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    • 23. Mai 2013 um 09:11
    • #1

    Hier die neueste Meldung:

    Die AOK wird in Zukunft keine Sonderposten (Einkehren etc) bei Flachstrickstrümpfen mehr übernehmen.

    Sie übernimmt die Kosten einer normalen Flachstrickversorgung ohne alle Extras.

  • Bardo
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    • 23. Mai 2013 um 12:36
    • #2

    Ehrlich! Den Entscheidern wünsche ich unsere Krankheit :cursing::cursing::cursing:

    :cursing: MIT DEN SCHMERZEN ANDERER KANN MAN GUT LEBEN :cursing::cursing::cursing::thumbdown:

  • R..
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    • 23. Mai 2013 um 12:51
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Da sollten AOK Versicherte mal über einen Wechsel der KK nachdenken.

    Freundliche Grüße
    Rothhardt
    info@lymphnetzwerk.de

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    • 23. Mai 2013 um 12:56
    • #4

    :cursing: Ich fürchte jedoch, andere KK ziehen nach :cursing:

  • biene0756
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    • 23. Mai 2013 um 15:21
    • #5

    Ist möglich, aber muss nicht sein.
    So geschehen bei den monatlichen Zuzahlungen, ging es da nicht um 2€ monatlich?

    Die Kasse mit D zog, neben anderen, das Geld ein, die Kasse mit T nicht, sondern übernimmt sogar z. B. alle Reiseimpfungen, weil sie der Meinung ist, lieber vorher schützen als später teuer nachbehandeln.

    Ich bin bei T und zahle die 2€ immer noch nicht.
    Geht doch.

  • kasimir
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    • 23. Mai 2013 um 18:10
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Hallo Biene ,
    Woher stammt diese unerfreuliche Info denn?

    Viele Grüße kasimir

    Fachberaterin Lymphologie und Phlebologie

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  • Erika66
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    • 23. Mai 2013 um 20:14
    • #7
    Zitat von biene0756

    :

    Die AOK wird in Zukunft keine Sonderposten (Einkehren etc) bei Flachstrickstrümpfen mehr übernehmen.


    @ Biene: und soll das bundesweit gelten oder nur in einem/in bestimmten Bundesländern?

  • Klara1958
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    • 23. Mai 2013 um 23:21
    • #8

    Ich musste die Einkehren auch selbst zahlen (Barmer-GEK). Ich denke nun über einen Wechsel nach, zumal andere Kassen in Vielem kulanter sind.

  • biene0756
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    • 24. Mai 2013 um 08:42
    • #9

    Das gilt deutschlandweit und eigentlich schon seit einem Jahr, dass besondere Indikationen vorliegen müssen, damit ohne Zuzahlung Sonderposten bei Bestrumpfung möglich ist, auch und besonders bei zweiteiliger Versorgung wie Capri und US-Strümpfe in Kombination.

    Bestehende, laufende Verordnungen werden noch wie gehabt abgearbeitet.

    Neue VO so behandelt wie beschrieben.

    Diese Nachricht kommt von der AOK selbst. (Arztauskunft)

  • biene0756
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    • 24. Mai 2013 um 08:55
    • #10

    Wir als Bürger haben die Möglichkeit uns vorab zu informieren, was die einzelnen Kassen als Leistungen anbieten. Da lohnt es sich, mal die Kassen zu vergleichen.

    Übers Internet geht das ganz einfach.

    Den Überlegungen, zu welcher Kasse ich gehe, liegt dann wohl die bestehende Erkrankung zu Grunde.

    Lege ich Wert auf Heilpraktikerbehandlung? Brauche ich Kompressionsversorgung? Oder die schon erwähnten Impfungen für ferne Länder? Möchte ich eine höhere Eigenbeteiligung/Zuzahlung oder reicht mir die Grundversicherung? Brille, Zähne oder sonstwas zu finanzieren? Das ist bei jeder Person anders.
    Hat sich die Krankenkasse als sehr kulant erwiesen, bei der man momentan versichert ist? Auch das sollte man honorieren.

    Ist man mit der bestehenden Kasse unzufrieden, würde ich bei den anderen Kassen erstmal nachfragen, wie sie das Problem lösen würden, vielleicht verhalten die sich genau so wie die Alte? Einfach mal im Bekanntenkreis nachfragen, wie die so zufrieden mit ihren Kassen sind. Nicht dass man vom Regen in die Traufe kommt.

    All das sollte man vor einem eventuellen Wechsel bedenken und klären, zur INFO stellt jede Kasse auch Servicepersonal zur Verfügung. Von Patientenseite ist da einige Zeit zu investieren, aber das sollte einem die Gesundheit wert sein.

  • Michaela
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    • 24. Mai 2013 um 10:39
    • #11

    Hallo

    selbst wenn man sich nur kurz Infomiert, heist es nicht das "alles" nach her besser ist.
    Vorallem wenn man mehr als eine Erkrankung hat, sollte man sich gut Informieren.+
    Hilfsmittel - ( AIK, Rollatoren, Rollstühle usw. welche der KK gehören ) müssen oft zurück gegeben werden.
    Da die NEUE KK sie neu verordnen muss. Manchmal kann die neue KK die alten Hilfesmittel welche im gebrauch sind auch der alten KK abkaufen.
    Auch eventuelle Pflegestufen können sich bei einem KK-wechsel mit veränder. ( wegfallen / neubeantragt werden / erhöht werden usw.)

    Ausführlich und genau Informieren, wie so etwas mit der eigenen und bei der eventuell zukünftigen KK gehandhabt wird.

    Grüße Michaela

  • kasimir
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    • 24. Mai 2013 um 12:13
    • Offizieller Beitrag
    • #12

    Hallo zusammen,

    Die Zusätzen zu rezeptieren und dokumentieren um den Kassen zu zeigen ,daß notwendige Zusätze kein Luxus sind sondern erst ein dauerhaftes Tragen ermöglichen gehört dazu.
    Diesen Nachweiß der Notwendigkeit von Zusätzen zu erbringen erfordert oft viel Zeit und Mühe von allen Beteiligten,lohnt aber.

    Viele Grüße kasimir

    Fachberaterin Lymphologie und Phlebologie

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  • biene0756
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    • 27. Mai 2013 um 10:22
    • #13

    Es wird mit den Krankenkassenbeiträgen ähnlich gehen wie mit unseren Steuern, die uns ja gleichermaßen gleich vom Gehalt abgezogen werden:
    unsere Beiträge werden erhöht und die Leistungen herunter gefahren.

    Und was machen wir nun dagegen? :huh::whistling:

  • Dr. Bormann
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    • 27. Mai 2013 um 13:03
    • #14

    Ich habe das selbe Problem mit der Barmer. Neben den Einkehren sollen bei den letzten Strümpfen zusätzlich eingenähte Haftbänder ( Strümpfe sind gerutscht) nicht mehr bezahlt werden. Angeblich bestünde keine medizinische Indikation. Hä?

    Katja Bormann
    Ärztin, Chirurgie
    Klinik Pirna

  • biene0756
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    • 27. Mai 2013 um 13:13
    • #15

    Und diese Probleme haben Sie als Ärztin!
    Da wird es Ihnen doch ein Leichtes sein, die Indikation nachzuweisen?

    Mich würde interessieren, wie es bei Ihnen dann weiter geht.
    Zeigen Sie der Kasse, wo der Hammer hängt :thumbup:

  • Windsbraut
    Schüler
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    • 29. Mai 2013 um 14:16
    • #16

    ..tja bei der Kasse mit B musste ich auch schon mal (nicht für mich selbst) das Aufsichtsamt für Versicherungen einschalten, damit sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und lebenswichtige Medikamente übernahmen...

  • biene0756
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    • 29. Mai 2013 um 14:38
    • #17

    Leider muss man sich oft mit Unwissenheit des Gegenübers herum schlagen.

    2010 unterzog ich mich einer Hüftarthroskopie, damals noch relativ neu, wírd nicht überall gemacht, weil man dazu besonderes Gerät im OP braucht. Nach Entlassung bekam ich ein Rezept über eine Bewegungsschiene, ich sollte 4 Wochen ohne Belastung die Hüfte beugen und strecken.
    Das Sanitätshaus lieferte mir diese Schiene auch prompt nach Hause. Warnten mich aber gleich, dass die Kasse sich eventuell quer stellen könnte.
    Das traf prompt zu.
    Bei einer OP an der Hüfte sei eine Bewegungsschiene nicht indiziert. Nur bei Knie-OP´s.
    Auf mein Argument, dass ich keine Hüft TEP sondern eine Hüft Arthroskopie bekommen hätte und ich deshalb ohne Belastung bewegen solle und das ginge nun mal nicht aktiv (ich beuge und strecke selbst) wiederholten sie nur stur ihr erstes Statement. Und das immer wieder, im gleichen Wortlaut. Ich prallte gegen eine Mauer.

    Ich fragte dann, ob sie auf der Höhe der aktuellen medizinischen Entwicklung seien? Ob es sein könnte, dass sie die Hüft Arthroskopie noch nicht im Programm hätten?
    Ich kam nicht weiter, beließ es dabei, hatte keine Nerven mehr dafür.

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