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Langfristverordnung

  • petronella
  • 14. März 2014 um 15:25
1. offizieller Beitrag
  • petronella
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    • 14. März 2014 um 15:25
    • #1

    Hallo,
    ich bin ja auch so eine "gewesene Patientin der Praxis "Dr. J." Mein Gedankengang wäre jetzt erstmal den Regelfall herstellen, das dein HA dir MDL verschreibt wie es ihn nicht belastet, vielleicht das übliche 2mal 6 Behandlungen, und dann feststellen das es nicht reicht. Danach müsste ja dann die Verordnung über das Maß hinaus, "ausserhalb des Regelfalles" eintreten. Genaueste Doku von Umfang, Gewicht, Behandlungszyklus, etc. sind dann sicher hilfreich und zwingend erforderlich um bei der Krankenkasse was zu bewirken!

    Ich habe im Feb. noch ein großes Rezept aus der Dr. "J." Praxis. Spätester Behandlungsbeginn 31.3.,... zögere jetzt alles hinaus...

  • Michaela
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    • 14. März 2014 um 15:34
    • #2

    Hallo Nadja,

    Wenn die KK auf die Genehmigung verzichtet, bedeutet das eigentlich das sie das bezahlen was dein Arzt verordnet.
    ggf. soll dein HA dort selbst mal anrufen.

    Grüße Michaela

  • SteZie
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    • 14. März 2014 um 16:47
    • #3

    Hallo,

    also ob ich zur Budgetierunga lles richtig wiedergebe kann ich nicht versprechen, aber zu dem Rest auf jeden Fall.

    1. Ich weiß das der Begriff Langzeitverordnung gerne benutzt wird aber der ist ja völlig irreführend! Deswegen werde ich hier den Begriff "Langzeitbefreiung" verwenden (zumal meines erachtens der Begriff "Langzeitverordnung" nirgends in den Statuten auftaucht).

    2. Eine Langzeitbefreiung kann beantragt werden, um seine gemehmigungspfichtigen Verordnungen außerhalb des Regelfalles (adR) nicht mehr genehmigen lassen zu müssen. Ich glaube auch das sie Budget frei sind (aber wie gesagt keine 100%). Wenn eine KK nun also auf die Genhemigung der Verordnung außerhalb des Regelfalles verzichtet wie bei Dir, kann sie sinngemäß auch keine Langzweitbefreiung ausprechen, sondern hat sie sozusagen per se ausgesprochen. Was allerding. m.E. nicht dazu führt, das jede Verordnung adR bei einer KK die verzichtet Budgetfrei ist.

    3. Eine Verordnung adR ist jede Verordnung die den Regelfall (abhängig vom Indikationsschlüßel) überschritten hat. Der Regelfall bei Ly2 sind 30 Einheiten.

    4. Ein neuer Verordner also zB Hausarzt statt Facharzt, löst keinen neuen Regelfall aus! Also wenn Du vorher adR warst bist Du es auch wenn Du den Arzt wechselst.

    LG

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephen Ziegler; leitender Physioth.
    Praxis Ziegler - Physiotherapie
    Ziegler Physiotherapie

  • Michaela
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    • 14. März 2014 um 16:50
    • #4

    Hallo SteZie,

    das war gut ausgedrückt.
    Ich wusste auch nicht wie ich es beschreiben soll.

    Grüße Michaela

  • Herzkissen
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    • 14. März 2014 um 19:01
    • #5

    Tja, dieses ewige Gejammer der Ärzte und dieses Betteln als Patient für ein kleines bisschen notwendiger Behandlungen ist so was von nervig!
    Ich kenne das auch. Noch nicht so lange, aber dafür intensiv genug seit meinem Krebs. Ich bin jetzt Rentnerin auf Zeit und habe mich von der Versicherungspflicht der Angestellten befreien lassen, so daß ich mich mit meinem Mann privat versichern konnte.
    Ich hätte niemals gedacht, das es so ein immenser Unterschied zu dem vorherigen rezeptieren als Kassenpatient ist.
    Bei der Frauenärztin rufe ich an, man verschreibt mir 10xMLD und sie schicken mir das rezept nach nachhause. auf einmal geht das ! Vorher konnte ich zeitweise, auch während der chemo, kein auto fahren und sie "konnten es mir aus praxisinternen Gründen" nicht schicken. Ich wollte ihnen Portogeld gesendet, das wollten sie aber nicht.
    Und jetzt ist alles super freundlich und ohne Probleme möglich. O-Ton: Schicken wir Ihnen gerne nachhause. kein Problem.
    Da ist mir fasst die Hose geplatzt und ich habe mal meine Meinung dazu gesagt! ich bin jetzt keine anderer Mensch geworden, sie sagten aber, sie könnten das alles in Rechnung stellen, deshalb ist es unproblematisch für sie.
    Naja.... ich glaube, das mit dem Budget ist eine große last für die Praxen. Die KV hat da einen großen Fehler begangen. Und nicht nur den.
    LG

  • Dr.Schingale
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    • 15. März 2014 um 08:29
    • #6
    Zitat

    Also wenn Du vorher adR warst bist Du es auch wenn Du den Arzt wechselst.


    Ist so nicht richtig, der Arzt hat sich immer wieder davon zu überzeugen, ob bei der nächsten Verordnung immer noch die Verordnung außerhalb des Regelfalles erforderlich ist!

    Zitat

    Die Krankenkasse ist nicht das Problem. Die sagen, was vom Arzt verordnet wird, bezahlen sie auch...


    Wenn es wirtschaftlich ist und das wird geprüft!! Lassen Sie es sich doch bitte einmal von der KK schriftlich geben, dass Sie bei Ihnen alle Verordnungen zahlen werden, denn dann ist der Arzt für Sie aus der Prüfung raus.
    Ich hatte es einmal erlebt, dass ein Sachbearbeiter schriftlich bestätigt hatte, dass die Verordnungen übernommen werden. Als ich damals als Prüfarzt darauf hinwies kam die Antwort, dass hätte er nicht machen dürfen! Diesen Sachbearbeiter gab es dann kurze Zeit später nicht mehr.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
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    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Michaela
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    • 15. März 2014 um 14:08
    • #7

    Hallo Nadja,

    vieleicht helfen dir diese Links weiter.

    http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Ver…rordnungen.html
    http://www.kvhessen.de/kvhmedia/Downl…ttel+Liste+.pdf

    http://www.kvberlin.de/20praxis/50ver…ngsverzicht.pdf

    http://www.kvbb.de/praxis/ansicht…//archive/2013/

    Grüße Michaela

  • Dr.Schingale
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    • 16. März 2014 um 08:26
    • #8
    Zitat

    Ich habs so satt...

    So geht es auch den Ärzten!!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. F.-J. Schingale
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    • 16. März 2014 um 08:27
    • #9

    Und insbesondere bei Lipödem ist die Langzeitverordnung auch sehr fraglich!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. F.-J. Schingale
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    • 16. März 2014 um 10:56
    • #10

    Nach der KV/Bundesverband der KK Richtlinie ist das Lipödem nicht als Begründung für eine Langfristverordnung von ML aufgeführt

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Peter Martin

    Chefarzt Földiklinik i.R.
    Hinterzarten
    Földiklinik Tel. 07652-124-0
    https://www.foeldiklinik.de/

  • rechel
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    • 16. März 2014 um 15:24
    • #11

    Ich habe sie in diesem Jahr wieder bekommen die Langzeitbefreiung für ein Jahr bekommen. Im letzten Jahr wurde mir auch geschrieben das sie drauf verzichten obwohl ich sie davor auch für ein Jahr hatte. Das hatte meine Therapiepraxis zum Ende letzten Jahres auf den Plan gerufen und sie haben sich mit der KK in Verbindung gesetzt. Wodrauf sich raus stellte das der Bescheid für 2013 auch so wie im Jahr 2012 hätte sein müssen.

    Der Antrag mit dem Neuen Rezept wurde auch ohne Probleme statt gegeben.

    LG Regina

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    • 25. März 2014 um 14:31
    • #12

    Dr.Schingale einerseites habe ich auch so ein Schreiben meiner KK, dass sie alles vom Arzt verschriebene bezahlen - andererseits sitzt meinem Facharzt die Kassenärztliche Vereinigung im Nacken, weil er so viel mehr Lymphdrainage verschreibt wie die Ärzte in der Umgebung (kein Wunder, es handelt sich ja um eine Facharztpraxis - immerhin fahre ich 80 km, weil ich mich endlich vernünftig behandelt fühle). Wo liegt denn jetzt die Krux für meinen Facharzt, wenn ich keine Rezeptbefreiung für ein Jahr bekomme, sondern nur dieses Schreiben der KK?

    Das Schönste, was Füße tun können, ist Tanzen

  • Dr.Schingale
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    • 25. März 2014 um 15:19
    • #13

    Wenn Sie ein Schreiben der Kk haben, dass die Kk alles bezahlt, sollte die Verordnung kein Problem sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. F.-J. Schingale
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  • Wicki
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    • 25. August 2014 um 14:59
    • #14

    Hallo
    Hat der Lymphologe sie den Untersucht?
    Mit dem Bericht von dem Lymphologen den Hausarzt bitten.
    Anderen Lymphologen/in suchen?
    Die Krankenkasse fragen...
    Bekommen Sie den wenn Sie ein Erysipele haben den mehr verordnet?

    Mühsam ich weis.....
    Alles Gute Wicki

  • Wicki
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    • 25. August 2014 um 19:05
    • #15

    Hallo
    sorry ich habe nicht alle Beiträge nochmal gelesen.

    Krankenkasse eine Stelle weiter oben fragen.........hast Du bestimmt schon. Oder aber kurz schriftlich damit man eine Antwort von der Kasse in der Hand hat um dann......ich weis es nicht PAtientenberatung zu gehen oder oder.

    Wie wäre es mit einem anderen Hausarzt?
    Gruss Wicki

  • DieterW
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    • 26. August 2014 um 21:53
    • Offizieller Beitrag
    • #16

    Da es mir so ähnlich ging fahre ich zur ambulanten Untersuchung in die Földiklinik, dort bekomme ich auch das Rezept für die Lymphdrainagen. Mein Hausarzt begründet dann die Rezepte danach mit dem Bericht der Földiklinik.

    Viele Grüße
    Dieter

    • Nächster offizieller Beitrag
  • DieterW
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    • 27. August 2014 um 21:15
    • Offizieller Beitrag
    • #17

    Das kann ich gut verstehen. Ich wüsch dir viel Erfolg in der Reha

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