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Schwerbehinderung

  • Sprinter
  • 16. Februar 2021 um 10:10
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    • 16. Februar 2021 um 10:10
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    • #1
    • Schwerbehinderung durch Ödeme.pdf

    Welches Versorgungsamt ist für mich zuständig ?

    Hier eine Übersicht.

    Versorgungsamt Suche

    Beispiel für einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung.

    2019_11_25_Erstantrag_SGBIX_mit_Infoblätter_2019_BF_0_0_BF.pdf

    Einige Bundesländer bieten es an den Antrag Online zu stellen.

    Wichtig: ist man mit dem Grad der Behinderung nicht einverstanden immer Widerspruch einlegen.

    Hier kann dann vor dem Sozialgericht geklagt werden. (Sozialgericht ist kostenlos, lediglich die eigenen Kosten für einen Anwalt falls benötigt müssen selbst getragen werden)

    Des Weiteren kann man auch einen Änderungsantrag stellen insofern man schon einen GdB hat und sich das Krankheitsbild verschlechtert hat oder sogar eine neue Krankheit hinzugekommen ist.

    Auch die Mitgliedschaft im VDK ist bei der Durchsetzung eines Antrages auf GdB Hilfreich.

    • Der VDK bietet kostenlose Anwaltliche Beratung und auch Hilfestellung beim Erst oder Änderungsantrag.
    • Wo finde ich den VDK in meiner nähe:
    • VDK Beratungsstelle
    • Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im VdK?

      Der Sozialverband VdK hat keinen deutschlandweit einheitlichen Mitgliedsbeitrag. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind je nach Landesverband unterschiedlich und liegen zwischen fünf und acht Euro. Einige VdK-Landesverbände bieten Rabatte für Familienangehörige an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem VdK-Landesverband oder informieren Sie sich direkt auf den jeweiligen Seiten der Landesverbände.

      Bsp: Hessen Thüringen sind es 66 Euro im Jahr.

    Mit freundlichen Grüßen

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    • 16. Februar 2021 um 10:24
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Gleichstellungsantrag ab 30% GdB

    Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten für Sie dieselben Bestimmungen, zum Beispiel:

    • besonderer Kündigungsschutz
    • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
    • Betreuung durch spezielle Fachdienste
    • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)

    Gut zu wissen: Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen.

    Sie können mit einer Gleichstellung möglicherweise Ihren Arbeitsplatz sichern. Das trifft zu, falls dieser zum Beispiel gefährdet ist durch:

    • häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung
    • geringere Belastbarkeit
    • eingeschränkte berufliche und / oder regionale Mobilität

    Bei Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz sind die Voraussetzungen für eine Gleichstellung in der Regel nicht erfüllt. Wenn konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen, kann aber im Einzelfall eine Gleichstellung erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen

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    • 16. Februar 2021 um 10:25
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Schwerbehinderung ab 50%


    Welche Rechte haben Schwerbehinderte im Unternehmen?

    Schwerbehinderte Menschen dürfen vom Arbeitgeber nicht benachteiligt werden. Im Gegenteil: Er muss sie umfassend fördern und so beschäftigten, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten können. Schwerbehinderte haben unter anderem Anspruch auf

    • einen behindertengerechter Arbeitsplatz
    • Teilzeitarbeit, wenn die Behinderung eine kürzere Arbeitszeit erfordert
    • besonderen Kündigungsschutz
    • fünf Tage bezahlten zusätzlichen Urlaub im Jahr
    • Verweigerung von Überstunden.

    Mit freundlichen Grüßen

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    • 11. März 2022 um 20:01
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    • #4

    Hallo lenin!

    Es gibt eine Liste der GdB bezogen auf die unterschiedlichen Krankheitsbilder / Extremitäten. Schau dir diese Liste bitte genau an.

    Der Gesamt-GdB ist nicht die Summe der Einzel-GdB. Meistens werden hierzu Gutachten erstellt. Kein Fall ist wie der andere.

    Mit .... "steht mir zu" ist es bei dem GdB schwierig.

    Eine Einschränkung wird immer in der Gesamtsituation und dann im Vergleich zu gleichaltrigen Menschen betrachtet.

    Es sind auch nicht Prozente, sondern es heißt "Grad der Behinderung".

    Wo bist du bei deinem Antrag auf GdB? Bist du im VdK?

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 12. März 2022 um 09:58
    • #5

    Guten Morgen..

    Entschuldigung für meine Ausdrucksweise..

    Ich habe aktuell 20 GdB, es läuft ein Widerspruch allerdings schon seit Mai 2021. Da leider immer wieder neue Erkrankungen bzw. Befunde dazu kommen wird es wohl noch dauern.

    Ich kenne die Liste und auch die Sozialberaterin kennt sie. Das Einzel GdB nicht zusammengezählt werden ist mir auch bekannt, es gibt auch ein Gutachten vom Versorgungsarzt aber die Einzelheiten kenne ich nicht.

    Ich weiß auch, dass es immer ein Ermessensspielraum bei den Sachbearbeitern gibt und ja ich bin im VdK.

  • Uli29
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    • 12. März 2022 um 10:22
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    • #6

    Du brauchst dich nicht zu entschuldigen. Aber ich persönlich finde es wichtig, die richtigen Bezeichnungen zu kennen.

    Auch wenn immer neues dazukommt, möglicherweise ist es besser, das mit diesen Diagnosen jetzt durchzufechten und ggf dann einen Verschlechterungsantrag zu stellen.

    Bei mir betrug die Gesamtdauer einschließlich Klage vor dem Sozialgericht 14 Monate. Dadurch hab ich den Urlaub vom vorletzten Jahr vor der Entscheidung schon gar nicht mehr bekommen können....

    Freundliche Grüße

    Uli29

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