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Behinderungsgrad Lipödem ?

  • CR1
  • 1. August 2023 um 18:06
  • Geschlossen
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    • 1. August 2023 um 18:06
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Allgemein kann der Behinderungsgrad beim Lipödem von Person zu Person variieren und hängt von der Schwere des Lipödems, den betroffenen Körperteilen und anderen individuellen Faktoren ab. Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die vor allem Frauen betrifft und oft mit Schmerzen, Schwellungen und Einschränkungen der Mobilität einhergeht. Der Schweregrad kann von milden Symptomen bis hin zu schweren Beeinträchtigungen reichen.

    Die Bewertung des Behinderungsgrads wird normalerweise von medizinischen Fachleuten, wie Ärzten oder Gutachtern, durchgeführt und kann je nach den Kriterien und Richtlinien des jeweiligen Landes oder der Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein.

    Wenn Sie persönlich von einem Lipödem betroffen sind oder mehr Informationen benötigen, empfehle ich Ihnen dringend, einen Termin bei einem Arzt oder einer Ärztin zu vereinbaren, um eine genaue Diagnose und individuelle Beratung zu erhalten.


    Liebe Lipödem Betroffene Mitglieder, es wäre interessant ob ihr uns da Zahlen nennen könnt und wo ihr den Grad beantragt habt.

    Wir freuen uns auf Antworten :

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

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    • 4. August 2023 um 09:27
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Was ist der Unterschied zwischen einem Lymphödem und einem Lipödem?

    Das Lipödem tritt immer symmetrisch an beiden Gliedmaßen auf. Es bezeichnet eine krankhafte Zunahme des Unterhautfettgewebes, die durch Abnehmen allein nicht aufzulösen ist. Es ist zudem mit Schmerzen verbunden.

    Ein Lymphödem entsteht bei der Störung des Lymphflusses im Körper und tritt auch nur einseitig auf.

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

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    • 5. August 2023 um 02:53
    • #3

    Na ja, da gibt es noch die Mischform .

    Also Lipödem mit sekundärem Lymphödem

  • Kerstin2
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    • 2. August 2024 um 06:10
    • #4

    Ich habe gerade den Feststellungsbescheid bekommen, GdB 20. (dabei waren noch mit erfasst weitere chronische Störungen wie Verletzung am rechten Knie/Schilddrüsen-Unterfunktion und nach Sturz 2019 und Physiotherapie paar Monate eine leider leider leider nicht wieder voll herstellbare Belastbarkeit des rechten Handgelenks). Das Lipödem war für den GdB führend, addiert wird ja leider nicht.

    Klar wäre 30 schöner gewesen, denn mit den wöchentlichen Fahrten zur MLD allein und deren hohen Zuzahlungen komme ich eh schon immer über den Steuerbetrag des GdB 20, aber ich hatte damit schon gerechnet so und werde nicht dagegen vorgehen, sondern das so behalten.

  • Uli29
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    • 2. August 2024 um 10:11
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    Ich würde dir nahe legen, einen Widerspruch einzulegen und Akteneinsicht zu fordern und durchzuführen. Nach der Akteneinsicht dann Begründung des Widerspruchs.

    Wichtig sind die Beeinträchtigungen, nicht die Diagnosen alleine.

    Die verschiedenen Einschränkungen an ein und derselben Extremität addieren sich natürlich schon.

    Hole dir Hilfe für die Akteneinsicht und für die Formulierung des Widerspruchs.

    Mir hat der VdK kompetent geholfen.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 2. August 2024 um 13:29
    • Offizieller Beitrag
    • #6
    Zitat von Uli29

    einen Widerspruch einzulegen

    GdB Wiederspruch einlegen ?

    Ein Widerspruch einlegen zu wollen, ist ein wichtiger Schritt, wenn man mit der festgelegten Grad der Behinderung (GdB) nicht einverstanden ist. Hier ist eine allgemeine Anleitung, wie man dies tun kann:

    Schritte zum Einlegen eines Widerspruchs gegen einen GdB-Bescheid

    1. Frist beachten: Stellen Sie sicher, dass Sie den Widerspruch innerhalb der angegebenen Frist einlegen. Diese beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt des Bescheids.

    2. Schriftlichen Widerspruch einreichen: Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Er kann per Post, Fax oder persönlich eingereicht werden.

    3. Adresse des Bescheiderstellers: Der Widerspruch muss an die Behörde gerichtet sein, die den Bescheid erlassen hat. Die Adresse finden Sie auf dem Bescheid.

    4. Inhalt des Widerspruchs: * Betreffzeile: "Widerspruch gegen den GdB-Bescheid vom [Datum]" * Persönliche Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum und ggf. Ihre Versicherungsnummer * Begründung: Erläutern Sie, warum Sie den Bescheid für falsch halten. Fügen Sie medizinische Unterlagen bei, die Ihre Position unterstützen. * Unterschrift: Vergessen Sie nicht zu unterschreiben.

    Beispiel eines Widerspruchsschreibens

    Betreff: Widerspruch gegen den GdB-Bescheid vom [Datum]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] über die Feststellung des Grades der Behinderung ein.

    Mit der festgestellten Höhe des GdB bin ich nicht einverstanden, da ich der Meinung bin, dass meine gesundheitlichen Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

    [Erklärung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben. Fügen Sie relevante ärztliche Atteste und Gutachten bei.]

    Ich bitte um eine erneute Überprüfung meines Falles und stehe für Rückfragen oder eine persönliche Begutachtung gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Zusätzliche Hinweise

    * Unterlagen: Reichen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen ein, die Ihre Behauptungen stützen.

    * Beratung: Ziehen Sie in Erwägung, sich von einem Rechtsanwalt oder einemVerband, der sich auf Schwerbehinderung spezialisiert hat, beraten zu lassen.

    * Bestätigung: Lassen Sie sich den Eingang des Widerspruchs bestätigen, um sicherzugehen, dass er fristgerecht eingegangen ist.

    Diese Schritte sollten Ihnen helfen, einen formgerechten und inhaltlich fundierten Widerspruch einzulegen.

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

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    • 2. August 2024 um 21:09
    • #7

    Du kannst Dir Unterstützung durch den VDK holen. Wir waren dort einige Jahre für kleines Geld Mitglied. Die können einem wirklich helfen, Und sie hören zu und nehmen einen ernst.

    Liebe Grüße und gutes Gelingen

    Die Waldfee2

  • Uli29
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    • 10. August 2024 um 20:53
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    "Zuhören" und "ernst nehmen" ist natürlich wichtig.

    War das "Laienberatung " oder ein Jurist? Waldfee2

    Ich habe damals einen Termin direkt bei der Rechtsanwältin des VdK gemacht für die Klage vor dem Sozialgericht auf einen GdB von 50.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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  • Waldfee2
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    • 11. August 2024 um 11:05
    • #9

    Guten Morgen

    das erste Gespräch war eine "Laienberatung" wie Du es nennst. Aber dieses erste Gespräch hat bereits Mut gemacht und gezeigt: man/Frau ist nicht alleine und bekommt Unterstützung bis hin zum Gericht.

    Einen schönen Sonntag allerseits wünscht

    die Waldfee2

  • Kerstin2
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    • 13. April 2025 um 22:35
    • #10

    Update hierzu:


    Auf mein geführtes Widerspruchsverfahren hin, ist mein GdB rückwirkend von 20 auf 30 erhöht worden. Allerdings lagen meinen Beeinträchtigungen und meiner sehr ausführlichen Widerspruchsbegründung mit diversen Bezügen aus den ArztAkten, die ich mir vorher dort holte, auch weitere Beeinträchtigungen zugrunde, wie u.a. eine noch chronische Sehnenverletzung am Bein und eine weiter anhaltende Einschränkung der Belastbarkeit des rechten Handgelenks, was wiederum sich wechselseitig benachteiligt mit dem Anziehen der Konpression, zugrunde, nicht nur das Lipödem allein.

  • Uli29
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    • 14. April 2025 um 06:11
    • Offizieller Beitrag
    • #11

    Dir steht ja jetzt der Klageweg vor dem Sozialgericht offen.

    Ich persönlich würde das mit Rechtsanwalt oder vdk machen.

    Alternativ wäre zu überlegen, einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen. Aber auch diesen Schritt würde ich erst nach rechtlicher Beratung machen.

    Auch der Integrationsfachdienst bzw. die Schwerbehindertenvertretung kannst du jetzt mit ins Boot holen.

    Freundliche Grüße

    Uli29

    Einmal editiert, zuletzt von Uli29 (14. April 2025 um 09:41)

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    • 14. April 2025 um 22:11
    • #12

    Nein, es wird weder Anwalt noch eine Orga eingeschaltet.

    Ob ich noch klage oder nicht, entscheide ich noch ganz in Ruhe nach meinem aktuellen Urlaub, innerhalb der Frist von 1 Monat, mithin noch rund 1,5 Wochen danach dann und checke erstmal die rechtlichen Aussichten, wie auch meine Bereitschaft Nerven einzusetzen. Zumal ich selbst keine Facharztberichte/-gutachten habe, wenn auch ich seit 2010 behandelt werde.
    von daher bin ich mit dem erstrittenem Ergebnis im Moment zufrieden. Desweiteren habe ich derzeit und in meinem Alter definitiv wichtigere Dinge auf dem Zettel. Ziel war definiert - Ziel wurde erreicht.
    Mit Begriffen wie Schwerbehindertenvertretung kann ich nichts anfangen. Kenne solche Orgas für Selbständige nicht.

    Wir werden sehen, ob ich noch klage, und mit den absurd nur stichwortartigen und größtenteils grob falschen „Stellungnahmen“ im Feststellungsverfahren beim Landesamt, des Orthopöden und meines früheren Hausarztes, den es nicht mehr gibt nun - und mein neuer einen tollen Job gemacht hat im Widerspruchsverfahren gutachterlich. Auf den Gutachter-Tanz im Klageverfahren habe ich wenig Bock. Wir schaun mal und ich entscheide Anfang Mai.

    Ziel war GdB 30 - ergo verlangt und argumentiert auf 50 - Ziel einstweilen voll erreicht.

    Ich wollte mit der Wasserstandsmeldung auch nicht Belehrungen zum „to do“ was ich nun zu machen habe, oder Anraten von weiterem Streiten bekommen, sondern schlicht und einfach nur: eine Erfolgs-Wasserstandsmeldung melden.
    And that‘s all.

    Einmal editiert, zuletzt von Kerstin2 (14. April 2025 um 22:20)

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    • 15. April 2025 um 00:25
    • #13

    Bin nun grad total baff: hab auf diesem Forum Videos entdeckt von Markus Koller, zur Selbst-Lymphdrainage. Erst nur das erste eben kurz angesehen, und gleich mitgemacht. Das läuft KOMPLETT anders, als es meine Physiotherapeutin 2,5 Jahre bei mir machte, und macht da DEUTLICH besseren Eindruck plus nachvollziehbare Erklärungen warum und wieso.
    Allein von dem ersten - eben nur kurz mitgemacht, also nicht mal 10 Minuten und nicht volle Zeit - fühle ich mich am Oberschenkel deutlich besser u schmerzfreier, als vorher bei der Physiotherapeutin. Sie hat alle Stellen geöffnet nur mit je 3-4 mal Kreisen, und dann am Bein runter gearbeitet außen, hoch innen, mit jeweils 2-3 stehenden Kreisen nur, mit einer Hand, ohne jeden Zug, die andere Hand hatte immer die ganze Zeit frei.
    Ich fragte sie damals paarmal, ob es nicht auch solche Scherengriffe gibt, zum Schieben der Lymphe: nein, nur leichte stehende Kreise mit einer Hand 2-3 mal an der Seite runter dann andere Beinseite rauf, gelernt damals in der Ausbildung vor ca 12-15 Jahren in der Földi in nem Lehrgang.

    Somit: ich habe nun eine Aufgabe! Mich nach und nach durch deine für mich relevanten Videos zu arbeiten, lieber Markus, es zu üben, und mich „umzulernen“, auf festen Termin in der Wpche wie früher auch, da ich es definitiv mindestens 1x die Woche wie früher, 1 Stunde, Oberschenkel und Unterschenkel komplett in Ruhe durcharbeiten will gegen die Schmerzen, und zwar so, wie du es zeigst, und dann in die Kompression hüpfen werde. :thumbup::)

  • Uli29
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    • 15. April 2025 um 08:41
    • Offizieller Beitrag
    • #14

    Ich sehe nirgends, liebe Kerstin2 , wo mein Beitrag übergriffig war.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 16. April 2025 um 01:46
    • #15

    Keine Sorge, lieber Ulli.
    Ich sagte ja gar nicht „übergriffig“, sondern war nur ziemlich „genervt“, dass ich nach der nur schlichten Info zum von mir ja erzielten und definierten Erfolg, gleich fremdbestimmte Belehrungen erhalte, dass und was ich nun als Nächstes to do machen soll. Ein schlichtes: toll, Glückwunsch, das hast du super gemacht! (Wie es Freunde machten!) - hätte genügt.

    Dass ich klagen KANN - wenn ich möchte und wenn ich meine, dass das auch nach meinen Unterlagen und nach meiner Bereitschaft für Einsatz von „Nerven“ zweckmäßig ist und mir die Aussicht ausreichend gut erscheint -, DAS weiß ich ja nun schließlich auch selbst.
    Das ist ja die ganz logische Folge als nächster Schritt - wenn man möchte -. Dafür braucht niemand schließlich eine Belehrung, dass man nun klagen könne/solle. Das ist ja eh jedem glockenklar und keine besondere Erkenntnis.

    Das hatte mich halt kolossal genervt, lieber Ulli, denn dass man das KANN, ist ja jedem klar

    Ebenso hatte mich genervt, dass man bei eh übervollen to-do-Listen, von Testament neu machen, über Vorsorgevollmachten neu machen, über Jahresabschluss mit Steuererklärung, über Planung des Rentenbeginns und WANN man jenen nach dem gesetzlichen Rentenalter dann auch beginnt oder wie lange danach nach formellem gesetzlichen Rentenbeginnalter das noch aufschiebt (gar nicht, und die Rentenzahlungen abzüglich Steuer auf Rücklagenkonto?? bis man dann später tatsächlich irgendwann aufhört zu arbeiten, oder 12 Monate weiter einzahlen und erhöhen? Oder Flexi-Rente und weiter einzahlen? Oder 36-40 Monate? Gefühlt Tausend Alternativrechnungen dafür sind zu machen dafür inkl. Krankenkassen/Pflegebeiträge jeweils darauf und Steuerberechnungen darauf, und für die privaten Rentenverträge sind mehrere jedes Szenarien anzufragen und hoch zu rechnen… Und das ALLES muss neben der Tagesarbeit abgeschlossen und geplant sein vor 30.8.25! - REICHLICH to do-Arbeit noch die nächsten Monate, im Umfang von 40-80 Stunden Arbeit, und die WIRKLICH finanziell langfristig sehr relevant sind, als die 150-200€ weitere ggf erstrittene Steuerfreibetrag zwischen GdB 30 und 35 oä; Fragen zu schätzen zB wie: wie entwickeln sich die Mietnebenkosten denn wohl weiter a la longue, mit der gerade vom Vermieter heute eingebauten neuer Gaskessel-Heizung bekloppterweise statt ner eh bald nötigen WP, mit den absurden CO2-Abgabenerhöhungen für Luftsteuer? Und was wenn später dann diese irre teure Wärmepumpe doch kommt vom Vermieter? Und was, wenn die durchaus nun hochbetagte Vermieterin verbleicht und ihre Erbengemeinschschaft an ausländische Gewinnoptomieree verkauft, wie überall derzeit???? Wie kann man denn ÜBERHAUPT jemals die Mietwohnung im Alter auch noch über 70 in paar Jahren bezahlen? Und wie geht’s sonst weiter??? Andere gibt’s ja nicht, im übervollen Deutschland - soll es denn über 70 weiter gehen, wenn man irgendwann nicht mehr arbeitet im Alter etwa über 75 oä?????), und über zig weitere ellenlange to-do-Listen, über einen anderen gerade geführten Rechtsstreit etcetcetcwtc….. all diese existenziellen und arbeitsaufwendigen Belange der Leute, die kennst du ja gar nicht, lieber Ulli, wenn du blind Rechtsrat erteilst, was gemacht werden soll

    da ist für mich der Aufwand einer komplett unsicheren Klage für GdB 35 (nicht nur die Aussichten dafür, sondern sich ggf. dagegen!!! Was, wenn die Gutachter im Gerichtsprozess sagen: Hupps 30 ist zuviel, wir setzen runter wieder auf 20????? Verantwortest du das, wenn du Leuten ohne Kenntnis der Befundberichte zum Klagen rätst?) gegen die super erreichten 30 und vollen Erfolg, ehrlich gesagt sowas von nachrangig …..

    lieber Uli, nicht bös gemeint: Aber: Du KENNST ja gar nicht die finanzielle Situationen und die sonstigen to do-Aufgaben der anderen, und sagst einfach blind an zu klagen, und machst ungefragt Rechtsberatung …. das fand ich schon ziemlich „sportlich“. Ich hatte schließlich nichts gefragt wie „Leute, was meint ihr soll ich noch klagen?“ zumal das ja eh niemand einschätzen kann, ohne meine Arztberichte zu kennen plus vor allem die Maläse mit der Sehne am Knie, auf die es ja dafür entscheidend ankommt, denn fürs Lipödem Stadium II gibt’s halt eh nicht mehr als 30. Lass das man mich entscheiden, und allenfalls noch meinen Hausarzt, falls ich den mit diesem Kleinkram noch zusätzlich zeitlich belasten würde (eindeutig: nein, never!)


    Zum Vorschlag Antrag auf Gleichstellung zu stellen: sehe keinen Sinn darin, lasse mich aber gern dazu schlau machen, da ich das nicht kenne. Welchen genauen Nutzen würde ich davon haben können? Mehr Steuerfreibetrag gibt’s dafür nicht.
    KI sagt: Es gibt besonderen Kündigungsschutz. super, bringt Null. Das ist was in der Welt der Angestellten.

    Und mehr an Nutzen gibts nicht, sagt das Internet/KI/google.

    Gern Info, wenn ich dazu was wirklich Relevantes an Zuschüssen übersehe?
    Dann prüf und überleg ich das, wenn der sich für mich rentieren könnte, im Abgleich mit dem Aufwand dafür, (das müsste dann aber schon zumindest paar Tausend Zuschuss a la longue ergeben, sonst arbeite ich mich daran nicht mit vielen Stunden Aufwand ab), stelle den und fechte den durch.

    Einmal editiert, zuletzt von Kerstin2 (16. April 2025 um 02:10)

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    • 16. April 2025 um 06:04
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    • #16
    Zitat von Kerstin2

    Bin nun grad total baff: hab auf diesem Forum Videos entdeckt von Markus Koller, zur Selbst-Lymphdrainage. Erst nur das erste eben kurz angesehen, und gleich mitgemacht.

    Hier findest du noch eine Menge mehr.

    In der Mitte der Seite links Videos von Prof. Taeger und rechts von Marcus Koller.

    LG

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    LymphNetzwerk
    http://www.lymphnetzwerk.de/
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    • 16. April 2025 um 06:55
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    • #17
    Zitat von Uli29

    Dir steht ja jetzt der Klageweg vor dem Sozialgericht offen.

    Ich persönlich würde das mit Rechtsanwalt oder vdk machen.

    Alternativ wäre zu überlegen, einen Antrag auf Gleichstellung zu stellen. Aber auch diesen Schritt würde ich erst nach rechtlicher Beratung machen.

    Auch der Integrationsfachdienst bzw. die Schwerbehindertenvertretung kannst du jetzt mit ins Boot holen.

    Und ich bin voll genervt, dass du mich als Mann ansprichst, Mit einem Klick ist sichtbar, dass ich weiblich bin,

    Ich habe meinen Beitrag noch mal zitiert,

    Allein der erste Satz: Dir steht jetzt der Klageweg …..offen, Wo schreibe ich, dass DU das machen sollst? ICH hingegen weiß, dass der Unterschied zwischen GdB 30 und 50 weit mehr ist als 200€ Pauschbetrag im Jahr und hätte mich nie damit zufrieden gegeben.

    Ansonsten stelle ich dich jetzt auf „ignoriere“. Du musst nie wieder meine Beiträge lesen.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 16. April 2025 um 10:30
    • #18

    Liebe Kerstin2,

    Du schlägst hier einen Ton an, den ich ganz und gar unmöglich finde! Dies hier ist ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen, in dem erfahrene Ärzte und Therapeuten hilfreiche Antworten geben, in dem man- wenn man denn will - sehr viel Unterstützung erfährt. Ich habe hier so viel gelernt über den Umgang mit einem chronischen Lymphödem. Dass Du gerade Uli29 vorwirfst, sie würde Dich "nerven", finde ich voll daneben! Gerade sie gehört zu denen, die sehr viel Erfahrung haben und die auch in ganz schlimmen Fällen positiv und aufbauend schreiben. Sie hat Dir einen praktischen Tipp gegeben wg. GDB, wie man vorgehen könnte. Du musst das ja nicht machen, aber sie deswegen anzugehen, ist unmöglich. Du schreibst von Deinen vielen Schwierigkeiten, wir sind hier aber kein Steuer- oder Rentenberatungsverein, und was Du schilderst, trifft viele von uns genauso. Hier geht es um die Diagnose Lymphödem/ Lipödem.

    An Deiner Stelle würde ich mich bei Uli29 entschuldigen.

  • Kerstin2
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    • 17. April 2025 um 00:50
    • #19

    Liebe Uli,


    ich habe zur Kenntnis genommen hier aus deiner Antwortinfo, dass du eine Frau bist - das war mir bisher nicht klar und mir nun neue Info. Aufgrund des Namens hatte ich dich immer eindeutig als einen Mann angesehen, wie auch aufgrund des Auftretens.
    In die Profile habe ich bisher nicht geklickt.
    auf „ignore“ hatte ich persönlich dich selbst eh bereits schon seit langer Zeit bereits überwiegend gehabt und alles gleich so ungelesen weiter gescrollt immer - was nur durch die Direktansprache hier einmal nicht ging.

    also mithin gehst du deinen Weg - ich meinen, und freue mich für dich über deinen GdB 50, ich werde GdB 50 jedenfalls nicht durchsetzen können, ob mitboder ohne Fachsachveestöndigengutachten - und das ist auch gut so, Gottseidank dann ja.

  • Uli29
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    • 17. April 2025 um 07:57
    • Offizieller Beitrag
    • #20

    ….. männliches Auftreten?


    Schmeiß ruhig noch ein paar Beleidigungen hinterher….

    Freundliche Grüße

    Uli29

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