Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob es an dieser Stelle richtig ist, aber ich möchte eine Information mit euch teilen, die für euch interessant sein und z.B. beim Formulieren eines Widerspruchs bei der Krankenkasse helfen könnte:
Seit 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Lymphödeme ab Stadium II als Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/674/
Ich zitiere: "Lymphödeme ab Stadium II gelten zukünftig als Diagnosen, bei denen von vornherein von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist und ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen entfällt"
Hier die Patienteninformation: https://www.g-ba.de/downloads/17-9…elbedarf_bf.pdf
Hier die Heilmittel-Richtlinie: https://www.g-ba.de/downloads/62-4…-2023-04-12.pdf
Liebe Grüße
AS