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Liposuktion beim Lipödem: G-BA informiert über weitere Schritte seiner Beratungen

  • CR1
  • September 13, 2024 at 10:25 AM
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    • September 13, 2024 at 10:25 AM
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    Pressemitteilung | Methodenbewertung

    Liposuktion beim Lipödem: G-BA informiert über weitere Schritte seiner Beratungen

    Berlin, 26. Juni 2024 – Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) initiierte Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“ ist im Zeitplan. Aktuell werden die ersten Daten zu den Vor- und Nachteilen der Liposuktion (Fettabsaugung) im Vergleich zu einer alleinigen nichtoperativen Behandlung mit Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie durch die unabhängige wissenschaftliche Institution ausgewertet. Im Dezember 2024 sollen die vollständigen Ergebnisse des 12-monatigen Nachbeobachtungszeitraums vorliegen. Auf Basis des neuen Wissensstandes wird der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird und wenn ja, bei welchen Erkrankungsstadien des Lipödems. Diese Beratungen werden im kommenden Jahr abgeschlossen. Die aktuell bis Ende 2024 befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, wird der G-BA zeitnah verlängern.

    Liposuktion beim Lipödem: G-BA informiert über weitere Schritte seiner Beratungen - Gemeinsamer Bundesausschuss

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

  • GoldenGirl
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    • October 29, 2024 at 11:53 PM
    • #2

    "Der G-BA geht aktuell davon aus, dass seine abschließende Entscheidung bis zum 01.10.2025 in Kraft treten wird".

    Quelle: Lipödem Gesellschaft e.V.


    Ich bin gespannt, ob die Bedingungen dann weiterhin Mitte 2025 geliefert werden, oder kurz vorher erst mitgeteilt werden.


    Die Übergangslösung für Stadium III wurde ja schon vorher bis zum 31.12.2025 verlängert. Diese wird dann auch am 01.10.2025 abgelöst.

    Weil das vielfach untergegangen ist: Der G-BA hat am 19.06.2023 in seiner Stellungsnahme gesagt (2. Seite): "Es ist richtig, dass künftig bei Diagnose und Indikationsstellung neben dem Body-Mass-Index (BMI) auch das Verhältnis Hüfte zur Taille (Hip-to-Waist) zu berücksichtigen ist. In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass der G-BA in der einschlägigen Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Behandlung des Lipödems in Stadium III keine starre BMI-Obergrenze festgelegt hat."


    Dies war im Rahmen der Anhörung im Bundestag.
    Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, den Taillenumfang und Hüftumfang neben dem Gewicht und Körpergröße zu dokumentieren.
    Für den WHtR und WHR gibt es in der neuen Leitlinie Lipödem eine Tabelle Nr. 5.

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