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Welche Kosten sind über die Steuererklärung absetzbar

  • pohsan
  • 15. Januar 2025 um 15:16
1. offizieller Beitrag
  • pohsan
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    • 15. Januar 2025 um 15:16
    • #1

    Hallo, weiß jemand welche Kosten im Zusammenhang mit Lymphödem absetzbar sind? Ich habe gelesen, dass man auch die Kosten für Strom bei Benutzung eines Lymphomaten absetzen kann und wohl auch die Wäschekosten für die Kompression. Weiß jemand mehr? VG Sandra

  • Dr. Martin
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    • 15. Januar 2025 um 16:11
    • #2

    Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe wissen es genau.

    Grundsätzlich gilt bei " aussergewöhnlichen Belastungen" eine familienstands und einkommensabhängige " zumutbare Belastung" ,die selbst zu tragen ist . Erst Beträge darüber sind ggfs. steuerrelevant

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Peter Martin

    Chefarzt Földiklinik i.R.
    Hinterzarten
    Földiklinik Tel. 07652-124-0
    https://www.foeldiklinik.de/

  • Uli29
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    • 15. Januar 2025 um 19:18
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Außerdem hast du doch evtl schon die Pauschale durch die Schwerbehinderung?

    Da fallen dann die Stromkosten schon mit rein.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 16. Januar 2025 um 11:15
    • #4

    Hallo Uli29,

    darf ich da mal dazwischengehen? Schwerbehinderung? Habe ich da Anspruch drauf? Ich habe ein sek. Lymphödem 2. Grades am rechten Bein, das ständig behandelt werden muss. Wo kann ich evt. eine Schwerbehinderung beantragen und würde das in meinem hohen Alter Sinn machen? Da Du immer so bestens informiert bist, wende ich mich jetzt mal an Dich, und natürlich an alle anderen auch. Vielen Dank im Voraus!

  • CR1
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    • 16. Januar 2025 um 11:29
    • Offizieller Beitrag
    • #5
    Zitat von hope 25

    Schwerbehinderung?

    Schwerbehinderung Lymphödem wo muss ich das beantragen?


    Um einen Schwerbehindertenausweis in Deutschland zu beantragen, der aufgrund eines Lymphödems oder anderer gesundheitlicher Einschränkungen ausgestellt werden kann, müssen Sie sich an das zuständige Versorgungsamt oder Landesamt für Soziales wenden. Der genaue Ablauf ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber die allgemeinen Schritte sind wie folgt:

    1. Antrag stellen

    • Sie können den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt einreichen. Dies geht oft online, per Post oder persönlich.
    • Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie:
      • Auf der Website Ihres Versorgungsamtes
      • Bei Bürgerbüros oder Sozialdiensten
      • In Krankenhäusern oder bei Ärzten

    2. Ärztliche Unterlagen einreichen

    • Relevante medizinische Unterlagen und Befunde, die das Lymphödem belegen, sind wichtig. Dazu gehören:
      • Diagnosen und Berichte von Fachärzten (z. B. Phlebologen, Lymphologen)
      • Krankenhausberichte oder Reha-Unterlagen
      • Angaben zur Therapie (z. B. Kompressionstherapie, Lymphdrainage)
    • Sie können Ihrem Antrag auch eine Liste der behandelnden Ärzte beifügen, damit das Amt dort weitere Informationen einholen kann.

    3. Bewertung durch das Versorgungsamt

    • Das Amt prüft die Unterlagen und setzt den Grad der Behinderung (GdB) fest. Bei einem Lymphödem kommt es auf den Schweregrad und die Einschränkungen im Alltag an.
      • Leichte Fälle: GdB 20-30
      • Mittelschwere Fälle: GdB 40-50
      • Schwere Fälle mit stark eingeschränkter Mobilität: GdB 60-80 oder höher
    • Das Amt kann weitere Informationen von Ihren Ärzten anfordern.

    4. Bescheid und Ausweis

    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid mit dem festgestellten GdB.
    • Liegt der GdB bei mindestens 50, können Sie den Schwerbehindertenausweis erhalten.

    Ansprechpartner:

    • Suchen Sie nach dem Versorgungsamt in Ihrer Region, z. B. durch eine Google-Suche mit „Versorgungsamt [Ihr Bundesland/Stadt]“.
    • Bei Fragen helfen auch Sozialverbände wie der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD).

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

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  • hope 25
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    • 16. Januar 2025 um 11:35
    • #6

    Oh vielen vielen Dank für die rasche Antwort! Ich werde genauso vorgehen.

  • Uli29
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    • 16. Januar 2025 um 18:01
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    Ind der Tabelle der GdB (Grade der Behinderung) findest du das Lymphödem unter Herz - und Gefäßerkrankungen. Ich meine, in Kapitel 9.

    Hast du denn nicht früher einen GdB gehabt?


    Stell dich darauf ein, dass du Widerspruch gegen den ersten Bescheid einlegen solltest und ggf klagen musst vor dem Sozialgericht.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 16. Januar 2025 um 19:57
    • #8

    Vielen Dank auch Dir, Uli29! Ich habe mir heute schon mal die Antragsformulare in der Gemeinde abgeholt. Ich hatte wirklich keine Ahnung, erst als Du es erwähnt hast weiter oben, in einem anderen Zusammenhang, wurde ich hellhörig. Ich versuche das jetzt mal.

    Liebe Grüsse

  • Uli29
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    • 16. Januar 2025 um 20:15
    • Offizieller Beitrag
    • #9

    Stell dich darauf ein, dass das ein zähes Verfahren ist. Das geht schon damit los, dass die Sachbearbeiter der Behörde kaum Wissen von unserer Erkrankung haben.


    Hast du Rechtsschutz?

    Vielleicht sollte der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung der erste Schritt sein?

    Ich hatte damals für die Klage vor dem Sozialgericht eine exzellente Rechtsanwältin durch den VdK.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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  • hope 25
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    • 16. Januar 2025 um 21:52
    • #10

    Also Rechtsschutzversicherung hätte ich, aber mir würde davor grauen, dafür vor Gericht zu ziehen! Ich werde sehen, wie weit ich mit meinem Erstantrag komme.

    Liebe Grüsse

  • StarGirl
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    • 17. Januar 2025 um 07:16
    • #11

    Hallo Hope,

    Neben den ganzen ärztlichen Befunden und Unterlagen ist es wohl auch hilfreich eine persönliche Stellungnahme dazu zu legen.

    Man sollte detailliert und vollständig beschreiben, wie das Lymphödem den Alltag beeinflusst.

    Zum Beispiel Zeitaufwände (für MLD, Wickeln, Hautpflege, ...), finanzielle Aufwände (für Waschen, Hautpflege, Zuzahlungen, Benzinkosten, ...), welche Einschränkungen man wegen des LÖ hat gegenüber gesunden Menschen (im worst-case Urlaub, Sport, soziales Leben, ...).

    Liebe Grüße und viel Erfolg!!

  • hope 25
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    • 17. Januar 2025 um 09:52
    • #12

    Danke für diese Tipps - sie sind bestimmt hilfreich! Lieben Gruss

  • Dr. Martin
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    • 17. Januar 2025 um 12:43
    • #13

    GGfs . wenn der erste Bescheid kommt hier Ergebnis für Tips posten.

    Beim Antrag andere Erkrankungen die beeinträchtigen natürlich auch aufführen

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Peter Martin

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  • hope 25
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    • 17. Januar 2025 um 13:30
    • #14

    Vielen Dank Dr. Martin. Auch das ist ein gute Idee! Mal sehen, was herauskommt. LG

  • Uli29
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    • 17. Januar 2025 um 14:44
    • Offizieller Beitrag
    • #15

    Es geht um die Beeinträchtigungen im Vergleich zu gleichaltrigen gesunden Menschen.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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  • Kerstin2
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    • 17. Januar 2025 um 16:16
    • #16
    Zitat von StarGirl

    Hallo Hope,

    Neben den ganzen ärztlichen Befunden und Unterlagen ist es wohl auch hilfreich eine persönliche Stellungnahme dazu zu legen.

    Man sollte detailliert und vollständig beschreiben, wie das Lymphödem den Alltag beeinflusst.

    Zum Beispiel Zeitaufwände (für MLD, Wickeln, Hautpflege, ...), finanzielle Aufwände (für Waschen, Hautpflege, Zuzahlungen, Benzinkosten, ...), welche Einschränkungen man wegen des LÖ hat gegenüber gesunden Menschen (im worst-case Urlaub, Sport, soziales Leben, ...).

    Liebe Grüße und viel Erfolg!!

    Ich habe letztes Jahr dafür - mit Einschränkungen aus diesen Bereichen geschildert -, GdB 20 bekommen. Ging recht schnell.

    Widerspruch läuft von mir ausführlich begründet insoweit, als eine andere Einschränkung (chronische sehr schmerzhafte Tendinose am Knie mit Bewegungseinschränkungen) schlicht nicht berücksichtigt wurde, und die stellt den entscheidenden Teil der Einschränkungen und Probleme dar, weit mehr als das Lipödem.

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