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Verschlimmerungsantrag - mögliche Argumente?

  • Vaclava
  • 10. März 2025 um 12:37
1. offizieller Beitrag
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    • 10. März 2025 um 12:37
    • #1

    Hat jemand Erfahrung zum "Verschlimmerungsantrag" bzw zur rechtlich ausschlaggebenden Begründung?

    2001 wurde bei mir - primäres Lymphödem beide Beine - ein Grad der Behinderung von 40 festgestellt.
    Trotz intensiver Behandlung haben sich meine Beine verschlechtert :
    ich hatte zahlreiche Erysipele, Volumenzunahme von 4kg bzw 2,5kg je Bein bei gleichbleibendem Körpergewicht.

    Soweit ich das hier im Forum gefunden habe ist gerichtlich nur die "Funktionsverschlechterung" ausschlaggebend.

    Wie sind die Bedingung? Ich kann auch mit diesen Beinen noch mehr als 100 Meter laufen, dh dieses Urteil kann ich nicht als Hilfe nutzen.

    Macht es einen Unterschied ob die Rehaklinik (Földi) das Attest erstellt, wiegt das schwerer als eines vom Hausarzt?
    Falls ja, würde ich noch darauf warten.

    Danke.

    Einmal editiert, zuletzt von Vaclava (10. März 2025 um 14:22)

  • Uli29
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    • 10. März 2025 um 14:23
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    • #2

    Du kannst, wenn du einen Verschlechterungsantrag stellst, auch tatsächlich einen GdB von nur 20 oder 30 Grad erhalten.

    Darüber muss man sich im Klaren sein, vorher.

    Hast du einen Rechtsbeistand? Bist du im VdK?

    Hast du eine Rechtsschutzversicherung ?


    Ich habe damals vor dem Sozialgericht mit Hilfe einer Anwältin des VdK geklagt, auf einen GdB von 50 Grad. Mit Erfolg.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 10. März 2025 um 14:40
    • #3

    Ok, danke. Von 40 hab ich aktuell keinen Vorteil.

    Nein, bisher bin ich nicht im VdK und habe auch keine Rechtsschutzversicherung.
    Eine erfolgreiche Begründung (abgesehen von "nicht mehr als 100 Meter gehfähig") würde mir weiterhelfen.

  • Uli29
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    • 10. März 2025 um 15:32
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Es gibt das Lymphödem in der Liste der Schwerbehinderungen unter Herz- und gefässerkrankungen.

    Die Formulierung, die dort einen GdB von 50 zugeordnet ist habe ich gewählt.


    Mit einem GdB von 40 kannst du Gleichstellung beantragen , hast besseren Kündigungsschutz und hast einen Pauschbetrag für das Finanzamt


    Ohne Rechtsschutz in irgendeiner Form würde ich das Verfahren nicht in Gang setzen.

    Du musst dich auf eine Klage einstellen.


    Oder geht es dir um das Merkzeichen G?

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 10. März 2025 um 15:39
    • #5

    Eine Stellungnahme des Lymphologen ( Földiklinik) wäre sehr hilfreich ! Die GdB bei einem Lymphödem richtet sich nach dem Ausmaß der Erkrankung:

    Auszug Anhaltspunkte für die Gutachtertätigkeit...

    1. Liegt eine Vergrößerung des Umfangs eines Beines oder eines Armes von mehr als 3 cm vor, so besteht je nach dem Ausmaß der Funktionseinschränkung ein Anspruch auf einen GdB von 20 bis 40.
    2. Liegt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit“ des betroffenen Armes oder Beines vor, so ist je nach dem Ausmaß ein Einzel-GdB von 50 bis 70 festzustellen.
    3. Liegt eine vollständige Gebrauchsunfähigkeit eines Armes oder eines Beines vor, so beträgt der GdB 80.
    4. Entstellungen bei „sehr ausgeprägten Formen“ sind zusätzlich zu berücksichtigen.
    5. Die Ziffern 1 bis 5 gelten für ein Lymphödem für einen Arm oder ein Bein. Sind z. B. beide Beine betroffen, ist dies zu berücksichtigen.

    Die Verschlechterung ( Umfangsmessung,Bild) sollte wie die dadurch bedingte Bewegungseinschränkung dargelegt werden. Die zahlreichen Erysipele wegen des Lymphödems auftreten und deren Gefahren sind auszuführen.

    Liegen weitere Erkrankungen wie z.B. Depressive Verstimmung wegen der chronischen Erkrankung vor --aufführen!

    Bei Ablehnung Widerspruch einlegen -- der VDK ist nicht teuer aber hier z.B. hilfreich

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Peter Martin

    Chefarzt Földiklinik i.R.
    Hinterzarten
    Földiklinik Tel. 07652-124-0
    https://www.foeldiklinik.de/

  • Uli29
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    • 10. März 2025 um 16:19
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Die Mitgliedschaft im VdK, sichtbar, wenn der Antrag mit Unterstützung des VdK gestellt wird, signalisiert dem Versorgungsamt schon die Kampf-Bereitschaft ! Also die Absicht, zu klagen!

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 10. März 2025 um 18:33
    • #7

    Herzlichen Dank an die umgehende aufschlussreiche Hilfestellung, das macht mir Mut.

    Dann werde ich meine Mitgliedschaft im VdK starten, den Bericht der Földiklinik erfragen, diesen mit dazu schicken und mich auf Widerspruch einstellen.

    :) Toll!

  • Uli29
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    • 10. März 2025 um 19:55
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    Und bitte dann auch Akteneinsicht fordern!

    Freundliche Grüße

    Uli29

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