Hat jemand Erfahrung zum "Verschlimmerungsantrag" bzw zur rechtlich ausschlaggebenden Begründung?
2001 wurde bei mir - primäres Lymphödem beide Beine - ein Grad der Behinderung von 40 festgestellt.
Trotz intensiver Behandlung haben sich meine Beine verschlechtert :
ich hatte zahlreiche Erysipele, Volumenzunahme von 4kg bzw 2,5kg je Bein bei gleichbleibendem Körpergewicht.
Soweit ich das hier im Forum gefunden habe ist gerichtlich nur die "Funktionsverschlechterung" ausschlaggebend.
Wie sind die Bedingung? Ich kann auch mit diesen Beinen noch mehr als 100 Meter laufen, dh dieses Urteil kann ich nicht als Hilfe nutzen.
Macht es einen Unterschied ob die Rehaklinik (Földi) das Attest erstellt, wiegt das schwerer als eines vom Hausarzt?
Falls ja, würde ich noch darauf warten.
Danke.