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Behinderungsgrad Lymphödem ?
Der Grad der Behinderung (GdB) bei einem Lymphödem hängt davon ab, wie stark die Einschränkungen im Alltag sind und wie ausgeprägt das Ödem ist. Es gibt keine pauschale Zahl – der GdB wird individuell nach den Auswirkungen bewertet. Allerdings gibt es Richtlinien, an denen man sich orientieren kann. Diese stammen aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung). Hier ein Überblick:
Leichtes Lymphödem (z. B. Stadium I)
- Geringe Umfangszunahme, meist reversibel, geringe Beschwerden.
- GdB: 10–20
Mäßiges Lymphödem (z. B. Stadium II)
- Deutliche Schwellungen, auch nach Ruhe nicht mehr ganz rückläufig, Beschwerden bei Belastung, ggf. erste Bewegungseinschränkungen.
- GdB: 30–40
Schweres Lymphödem (z. B. Stadium III / Elephantiasis)
- Massive Schwellungen, Fibrosen, Hautveränderungen, starke Einschränkungen bei Bewegung, Arbeit, Selbstversorgung.
- GdB: 50–70 oder mehr
- Wenn zusätzlich Infektionen wie Erysipel oder Hautekzeme auftreten, kann der GdB weiter steigen.
Wichtige Hinweise:
- Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern wie stark die tatsächlichen Beeinträchtigungen im Alltag sind.
- Der GdB kann erhöht werden, wenn weitere Erkrankungen (z. B. Lipödem, Arthrose, psychische Folgen) hinzukommen.
Wenn ihr mögt, könnt ihr uns deine konkrete Situation beschreiben (z. B. Stadium, Einschränkungen, Therapieaufwand), und eine realistische Einschätzung geben, wie der GdB in deinem Fall aussehen könnte oder wie du das gegenüber dem Versorgungsamt gut begründest.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, was sollte man besonders beachten. Wir freuen uns auf eure Information zu dem Thema.