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Operative Behandlung des Lipödems:

  • CR1
  • 18. Juli 2025 um 17:25
1. offizieller Beitrag
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    • 18. Juli 2025 um 17:25
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    • #1

    Pressemitteilung | Methodenbewertung

    Operative Behandlung des Lipödems: G-BA nimmt Liposuktion nach positiver Nutzenbewertung in den regulären Leistungskatalog auf

    Berlin, 17. Juli 2025 – Gesetzlich Versicherte, die an einem Lipödem leiden, können zukünftig unabhängig vom Stadium der chronischen Erkrankung unter bestimmten Bedingungen auch operativ – mit einer Liposuktion – behandelt werden. Bislang ist die Liposuktion nur bei einem Lipödem im Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung eine Kassenleistung. Das Lipödem ist eine krankhafte Fettgewebsvermehrung an den Beinen und ggf. Armen, die für die Betroffenen mit starken Schmerzen verbunden ist. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung gefasst. Wissenschaftliche Grundlage sind erste Ergebnisse einer vom G-BA veranlassten Studie. Sie belegen, dass die operative Fettgewebsreduzierung deutliche Vorteile gegenüber einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat.

    Operative Behandlung des Lipödems: G-BA nimmt Liposuktion nach positiver Nutzenbewertung in den regulären Leistungskatalog auf - Gemeinsamer Bundesausschuss

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

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    • 21. Juli 2025 um 19:26
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    • #2

    Fettabsaugung wird anerkannte Behandlungsmethode bei Lipödem

    Die operative Fettabsaugung bei Patientinnen mit einem Lipödem wird eine reguläre Leistung der Krankenkassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und die Versorgung an bestimmte Vorgaben geknüpft.

    Im Rahmen einer Erprobungsstudie (LIPLEG) hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für Patientinnen mit stark ausgeprägtem Lipödem (Stadium III) bereits vorübergehend die Möglichkeit für eine Versorgung geschaffen und diese bis Ende dieses Jahres befristet.

    Die Ergebnisse der LIPLEG-Studie zeigen den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie. Durch die Entfernung des krankhaft vermehrten Fettgewebes konnten die Krankheitsbeschwerden gelindert werden. Die Beschwerden äußern sich vor allem in Lipödem-bedingten Schmerzen sowie einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

    https://l.facebook.com/l.php?u=https%…PEYdehMe5PbfClg

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
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    • 22. Juli 2025 um 12:09
    • #3

    Hallo,

    gilt die Übernahme der Kosten für eine Liposuktion auch bei einem Lymphödem, bzw. gelten die gleichen Bedingungen/Anforderungen?

    Freundliche Grüße

    Carla

  • Uli29
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    • 22. Juli 2025 um 12:36
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    • #4

    Carla

    Nein, es gelten die Bedingungen der LipLeg Studie. Da findest du alles, auch den geforderten BMI (32-35), bei über 35 muss erst das Gewicht reduziert werden.

    Aber es ist wichtig zu wissen: die BGA-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!

    Freundliche Grüße

    Uli29

    Einmal editiert, zuletzt von Uli29 (22. Juli 2025 um 17:18)

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