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Kostenübernahme Venaseal durch Beihilfe Niedersachsen

  • pefe
  • 19. August 2025 um 10:38
1. offizieller Beitrag
  • pefe
    Anfänger
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    1
    • 19. August 2025 um 10:38
    • #1

    Hallo an Alle,


    wer kann mir helfen? Meine Beihilfestelle lehnt die Kostenübernahme meiner Behandlung an beiden Beinen pauschal ab, obwohl die Bedingungen erfüllt sind!


    Sie schreiben:

    „Nur in Ausnahmefällen sind die Aufwendungen der VenaSeal-Methode als medizinisch notwendig und beihilfefähig anzuerkennen, wenn folgende Indikation nachgewiesen ist:

    • Behandlung der Vene saphena parva (oberflächliche Hautvene vom Außenknöchel bis zur Kniekehle)
      und
    • Varizen (Krampfadern) der Vene saphena parva mit einer Ausprägung von mindestens Grad II (Varizen mit Beschwerden, ohne Komplikationen).


    In diesen Ausnahmefällen ist die analoge Bewertung der Gebührennummer 2883 GOÄ für die VenaSeal-Methode als angemessen anzusehen. Die dazugehörigen Materialkosten sind als Auslagen gem. § 10 GOÄ gesondert berechenbar


    Aus den vorgelegten Unterlagen geht nicht die Diagnose Varizen der Vene saphena parva mit einer Ausprägung von mindestens Grad II raus hervor. Demnach können die Aufwendungen nach dieser Methode nicht berücksichtigt werden.“


    Hat jemand Erfahrungen, gibt es vielleicht schon andere Entscheidungen?


    Aus dem der Rechnung beiliegenden Befundbericht geht im übrigen hervor, dass beidseits die vena parva nach Hach II behandelt wurde.


    Gruß


    Peter

  • Griselda
    Moderator
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    • 19. August 2025 um 12:39
    • Offizieller Beitrag
    • #2
    Zitat von pefe

    dass beidseits die vena parva nach Hach II behandelt wurde.

    Nach Hach wird nicht behandelt, das ist eine Stadieneinteilung der Varizenerkrankung. Stadium II bedeutet, die Klappeninsuffizienz reicht bis zur Mitte des Oberschenkels (V.saphena magna) oder bis zum Knie (V.saphena parva).

    Es wäre sicher hilfreich, wenn Dein Arzt dem Kostenträger gegenüber begründen könnte, warum er dieses Verfahren (Venaseal-Methode) für Dich für besonders geeignet hält.

    Das wäre in meinen Augen der erste Schritt.

    Liebe Grüße

    Griselda

  • Dr.Schingale
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    • 29. August 2025 um 09:45
    • #3

    Seitens der Versicherung wird sicher die Stadieneinteilung nach CVI Stadium 2 mit Stadium 2 nach Hach vermischt. Siehe Erklärung von Griselda. Ich würde die Kasse bitte, was sie genau mit ihrem Stadium 2 meint.

    CVI Stadium 2 bedeutet, dass permanente eiweißreiche Ödeme vorliegen. Man sollte darauf hinweisen, dass die Varizen eine chronische Krankheit sind (CVI chronisch venöse Insuffizienz) und dass durch eine frühzeitige Behandlung ein Fortschreiten verhindert wird. Aus welchen Gründen ist die Verödung mit Venaseal nicht zur Behandlung ertsattungsfähig, wenn dadurch das Fortschreiten der chronischen Erkrankung verhindert wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

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