Hallo an Alle,
wer kann mir helfen? Meine Beihilfestelle lehnt die Kostenübernahme meiner Behandlung an beiden Beinen pauschal ab, obwohl die Bedingungen erfüllt sind!
Sie schreiben:
„Nur in Ausnahmefällen sind die Aufwendungen der VenaSeal-Methode als medizinisch notwendig und beihilfefähig anzuerkennen, wenn folgende Indikation nachgewiesen ist:
- Behandlung der Vene saphena parva (oberflächliche Hautvene vom Außenknöchel bis zur Kniekehle)
und - Varizen (Krampfadern) der Vene saphena parva mit einer Ausprägung von mindestens Grad II (Varizen mit Beschwerden, ohne Komplikationen).
In diesen Ausnahmefällen ist die analoge Bewertung der Gebührennummer 2883 GOÄ für die VenaSeal-Methode als angemessen anzusehen. Die dazugehörigen Materialkosten sind als Auslagen gem. § 10 GOÄ gesondert berechenbar
Aus den vorgelegten Unterlagen geht nicht die Diagnose Varizen der Vene saphena parva mit einer Ausprägung von mindestens Grad II raus hervor. Demnach können die Aufwendungen nach dieser Methode nicht berücksichtigt werden.“
Hat jemand Erfahrungen, gibt es vielleicht schon andere Entscheidungen?
Aus dem der Rechnung beiliegenden Befundbericht geht im übrigen hervor, dass beidseits die vena parva nach Hach II behandelt wurde.
Gruß
Peter