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Beihilfesätze

  • Uli29
  • 2. September 2025 um 11:53
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    • 2. September 2025 um 11:53
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    • #1

    Weiss jemand den aktuellen Beihilfesatz für MLD45 und für Bandagierung?

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 2. September 2025 um 12:42
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    • #2

    Würde ich bei der Beihilfestelle erfragen. Soweit ich weiß, ist der Beihilfesatz individuell unterschiedlich in Abhängigkeit von der persönlichen Situation (z. B. Anzahl der Kinder).

    Liebe Grüße

    Griselda

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    • 2. September 2025 um 12:48
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    • #3
    Zitat von Griselda

    Würde ich bei der Beihilfestelle erfragen. Soweit ich weiß, ist der Beihilfesatz individuell unterschiedlich in Abhängigkeit von der persönlichen Situation (z. B. Anzahl der Kinder).

    Das Problem ist allerdings , dass es “die Beihilfestelle” für mich gar nicht gibt.


    Deshalb hier meine Frage an PKV-Versicherte, die zusätzlich beihilfeberechtigt sind und ihren Beihilfesatz kennen.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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  • Usha
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    • 2. September 2025 um 16:24
    • #4

    Zum Thema Beihilfesätze: aktuelle Höchstbeträge (gültig ab 1.5.2025)

    MLD 30 Min: 35,10

    MLD 45 Min: 52,70

    MLD 60 Min: 70,20

    Kompress. 1 Extremität: 22,40. Aufwendungen für Binden und Polstermaterial sind zusätzlich beihilfefähig.

    Diese Sätze nehme ich zur Abrechnung in Baden Württemberg. Finden Du auch im Internet unter "Beihilfesätze"

    Viele Grüße Usha

  • Usha
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    • 2. September 2025 um 16:54
    • #5

    Noch zur Klärung "unterschiedliche Sätze der Beihilfe". (ich kenne mich da ganz gut aus - als "Leistungsrebringerin" und als (Ex-)Frau eines Beihilfeberechtigten): Die Beihilfe legt bestimmte Obergrenzen (die Höchstbeträge) fest. Von diesen zahlt sie ihren Patientinnen normalerweise 50 % (oder, wenn Du Kinder hast oder pensioniert bist, 70%). Die restlichen 50 (bzw. 30%) übernimmt in der Regel eine private Krankenversciherung.

    Kleines Beispiel: Du kommst mit einem Rezept für MLD 60 Min. Wenn ich Dir eine Rechnung über 70,20 EUR (Höchstsatz) schreibe, zahlt dir die Beihilfe die Hälfte, Deine private Versicherung die anderen 50%. Da ich als Therapeutin jedoch n i c h t an diese Sätze gebunden bin, dürfte ich Dir auch 1 Rechnung über 100 EUR stellen. Jetzt zahlt die Beihilfe aber nicht 50 % von den 100 EUR, sondern nur 50% vom Höchstsatz (70,20 EUR), also 35,10EUR, die private Krankenkasse in der Regel die andere Hälfte des Höchstsatzes also ebenso 35,10 EUR. So bekommst Du 70,20 EUR erstattet, die restlichen knapp 30 EUR müsstest Du selbst zahlen.

    Viele Grüße Usha

  • Uli29
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    • 2. September 2025 um 17:05
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Danke liebe Usha!

    MLD 45 für 52,70€

    Bandagierung für 22,40€

    DAs sind auch die Beträge für Beihilfe Bund ab 1.9.25.


    Bei “nur” PKV-Versicherten ist das noch etwas anders. Hier wird die Erstattung orientiert an Beihilfesätzen, die etwas nach oben korrigiert wurden.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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