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Verordnung vor/nach Liposuktion

  • Mamahoch3
  • 17. September 2025 um 08:13
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    • 17. September 2025 um 08:13
    • #1

    Hallo zusammen,

    in folgender Angelegenheit komme ich einfach nicht weiter: nach einer Diagnose des Lipödems habe ich mich zur Liposuktion entschieden, im November auf Privatzahlerbasis. Nun möchte mir meine Ärztin weder die Kompression noch die Lymphdrainage verschreiben unter dem Aspekt der OP als Selbstzahler und Ihrer möglichen Regresspflicht. Steht mir denn die Versorgung nicht ohnehin zu? Die Erkrankung ist da, unabhängig von der OP. Im Netz konnte ich dazu nichts wirklich hieb- und stichfestes finden. Ich wäre über eine Hilfestellung sehr dankbar!

    LG Stef

  • Uli29
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    • 17. September 2025 um 09:34
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Die MLD und Kompression für jetzt bis vor der Operation oder für danach?

    Oder hast du noch gar kein halbes Jahr konservative Therapie durchlaufen?

    Schreibt sie dich krank für den Zeitraum nach der Operation? Kann sie ja dann eigentlich auch nicht machen?

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 17. September 2025 um 11:50
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Falls Du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, fragst Du am besten einen Rechtsanwalt, der auf Medizin - Recht spezialisiert ist.

    Unabhängig davon sollten erst die konservativen Behandlungs - Maßnahmen ausgeschöpft werden.

    Liebe Grüße

    Griselda

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  • Uli29
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    • 17. September 2025 um 12:06
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Nun die Ärztin wird dir entsprechend der Leitlinie Lipödem zunächst für mindestens 6 Monate die konservative Therapie vorgeschlagen haben. Du hast offenbar entschieden, eine nicht den Leitlinien entsprechende Vorgehensweise zu bestreiten. Deine Entscheidung. Kein Rechtsanwalt wird da durchsetzen können, dass diese Ärztin diese Verordnung ausstellt.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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  • Mamahoch3
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    • 17. September 2025 um 13:47
    • #5

    So, vielen Dank für die Infos!
    Ich bin seit 1 Jahr in der konservativen Therapie drinnen, Kompression und MLD. Die Frage ist, ändert die OP die Versorgung? Vor allem danach? Die OP läuft ja nicht über die GKV…Die Krankmeldung bekomme ich von der Klinik, Blutuntersuchung vorab bezahle ich privat beim HA…

  • Uli29
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    • 17. September 2025 um 14:11
    • Offizieller Beitrag
    • #6

    Wenn du eine Volumenreduzierung hast, kannst du eine neue Kompression plus Wechselversorgung aus hygienischen Gründen beantragen. Dafür benötigst du die neuen Messwerte.


    Wodurch das Volumen reduziert wurde spielt dabei keine Rolle.

    Wenn deine Ärztin das nicht mitträgt bleibt dir nur ein Wechsel.

    Freundliche Grüße

    Uli29

    Einmal editiert, zuletzt von Uli29 (17. September 2025 um 14:52)

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    • 17. September 2025 um 14:58
    • Offizieller Beitrag
    • #7
    Zitat von Mamahoch3

    Ich bin seit 1 Jahr in der konservativen Therapie drinnen, Kompression und MLD. Die Frage ist, ändert die OP die Versorgung? Vor allem danach? Die OP läuft ja nicht über die GKV…

    Prinzipiell hast Du bei der Diagnose Lipödem einen Anspruch auf Kompressionsversorgung und MLD durch die GKV. Meiner Ansicht nach ändert die OP nichts an diesem Anspruch, zumal sie nach 1 Jahr konservativer Therapie ja nicht den Leitlinien zuwiderläuft.

    Der Umfang der konservativen Maßnahmen (ob z.B. Lymphdrainage weiterhin dauerhaft erforderlich ist) muß natürlich nach der Op neu festgelegt und in Abständen überprüft werden.

    Liebe Grüße

    Griselda

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    • 17. September 2025 um 15:27
    • #8

    Lieben Dank! Wow, tolles Forum!

    Was mir noch eingefallen ist: Warum sind denn die Leitlinien so wichtig? Im Stadium 2 geht doch die OP sowieso an der GKV komplett vorbei?

  • Uli29
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    • 17. September 2025 um 17:14
    • Offizieller Beitrag
    • #9


    Als Ärztin bin ich verpflichtet, meine Patienten Leitliniegerecht zu versorgen. Abweichungen muss ich begründen. Wenn ich anders vorgehe, mache ich mich angreifbar.

    Freundliche Grüße

    Uli29

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    • 17. September 2025 um 17:58
    • Offizieller Beitrag
    • #10

    Das gilt übrigens auch für den Arzt, der den Eingriff vornimmt.

    Nur daß Du diese OP gern haben möchtest und selber bezahlst, reicht nicht aus - sie muß auch medizinisch indiziert bzw. begründbar sein.

    Wenn der Arzt sich an den Leitlinien orientiert, ist er halt auf der sicheren Seite, falls es hinterher zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt.

    Ob die Kasse bezahlt oder Du selber, spielt dabei keine Rolle.

    Liebe Grüße

    Griselda

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