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Manuelle Lymphdrainage bei Pilzinfektion

  • KatrinCarola
  • 2. Februar 2026 um 19:47
  • KatrinCarola
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    • 2. Februar 2026 um 19:47
    • #1

    Guten Abend,

    das Thema MLD bei Pilzinfektion beschäftigt mich als Therapeutin schon eine ganze Weile. Natürlich gelten Infektionen mit pathogenen Keimen als absolute Kontraindikationen für die MLD.

    Bei der Pilzinfektion habe ich allerdings in der Literatur verschiedene Meinungen gelesen. Manche Autoren sprechen von einer lokalen Kontraindikation, d.h. der betroffene Bereich soll bei der MLD ausgespart werden, die MLD ist aber grundsätzlich erlaubt.

    Auch in den Leitlinien für das Lymphödem erscheinen Hautinfektionen als relative Kontraindikation, ohne das dies näher ausgeführt wird.

    Für mich wäre nun wichtig zu wissen: Darf ich einen Patienten, der in der Therapiesituation Symptome einer Pilzinfektion (oder einer sonstigen Infektion der Haut) bei seinem Behandlungstermin zeigt, mit MLD behandeln und den auffäligen Bereich aussparen oder ist mir in dieser Situation eine Behandlung untersagt? Viele Patienten sehen selbst ihre Pilzinfektion nicht (z.B. in Hautfalten) und kommen mit der Infektion zur Therapie.

    Außer Frage steht natürlich, dass ich den Patienten im Anschluss zur weiteren Abklärung zum Arzt schicke und mich in der Folge an die Weisungen des behandelnden Arztes halte.

    Und: Darf ich den Patienten bei begonnener antimykotischer Therapie wieder "ganz normal" behandeln oder gibt es hier Einschränkungen?

    Ich freue mich sehr über fachliche Rückmeldungen!

  • KatrinCarola
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    • 2. Februar 2026 um 20:34
    • #2

    Eine weitere Ergänzung meiner Fachfrage:

    Darf MLD bei Nagelpilz im Bereich der Füße stattfinden, sofern der Nagelpilz unter antimykotischer Behandlung steht?

  • Dr. Markus Killinger
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    • 2. Februar 2026 um 23:05
    • #3

    Hallo!
    Das sind gute und berechtigte Fragen, wie Sie richtig bemerkt haben, gibt es zu Pilzinfektionen und Lymphödem meines Wissens nach keine dezidierte und leitliniengerechte Stellungnahme/einheitliches Vorgehen. Ob dies in der nun fertiggestellten S3 Leitlinie behandelt wird, kann ich leider noch nicht beantworten. Ich warte auch schon ganz gespannt auf die Veröffentlichung dieser Leitlinie.


    Bezüglich Ihrer Fragen würde ich hier pragmatisch vorgehen. Sprich: Wenn es sich um eine lokal begrenzte Pilzinfektion ohne systemische Einschränkungen wie z. B. Fieber, reduzierter Allgemeinzustand, Erysipele, etc. handelt, würde ich Lymphdrainage unter Aussparung der betroffenen Areale durchführen. Dies würde sich auch mit der Lehrmeinung „relative Kontraindikation“ decken.


    Vor Beginn einer Behandlung würde ich auf alle Fälle eine ärztliche Konsultation inklusive Therapie nach Abstrich (lokal und oder oral systemisch) veranlassen.


    Häufig treten Mykosen bei Lymphödem im Stadium 3 auf, dementsprechend ist hier auch eine potentielle Eintrittspforte für Bakterien und daraus folgende Erysipele zu erwarten (Erysipelrisiko bei Lymphödem Stadium 3 bis zu 72 % laut Studienlage!).


    Bei Mykosen im Zwischenzehenraum (Interdigitalmykose) würde ich dringend eine regelmäßige medizinische Fußpflege empfehlen.


    Bezüglich des Nagelpilzes, unter Behandlung (ich persönlich nehme bei dementsprechend Verdacht zuerst Proben aus dem betroffenen Nagel (Geschabsel) ab, lasse diese im Labor kultivieren und behandele bei positivem Befund systemisch (orale Tabletten) und lokal (Nagelfeile, Nagellack, etc.) solange bis der Nagel komplett herausgewachsen ist (Dauer bis zu 6 Monate, regelmäßige Laborkontrollen notwendig, bei Frauen im gebärfähigen Alter dringende Empfängnisverhütung besprechen!), spricht meiner Meinung nach auch nichts gegen die Durchführung von manueller Lymphdrainage/Kompression/Bandage.

    Freundliche Grüße,
    Dr. med. univ. Markus Killinger

    Arzt für Allgemeinmedizin
    Lymphologische Sprechstunde
    http://www.dr-killinger-angerberg.com/praxis

  • KatrinCarola
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    • 3. Februar 2026 um 10:50
    • #4

    Sehr geehrter Herr Dr. Killinger,

    herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Stellungnahme.

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würden Sie einen Patienten, der mit Verdacht auf eine Pilzinfektion zur MLD kommt, zuerst zum Arzt schicken und erst dann die MLD nach begonnener antimykotischer Medikation unter Aussparung des betroffenen Areals fortführen, sofern keine weiteren Komplikationen bestehen.

    Ich hatte diese Situation in der Praxis, deshalb meine genaue Nachfrage. Die Patientin kam zur Therapie mit einer stark geröteten Stelle in der Hautfalte am Bauch, die auch aufgrund des Geruches auf eine Pilzinfektion hinwies, und wollte aber trotzdem unter Aussparung der betroffenen Stelle behandelt werden. Sie hatte den Pilz bisher selbst nicht gesehen.

    Zu Ihrem Hinweis auf die Interdigitalmykose: Von der Interdigitalmykose sind häufig Patienten mit Beinlymphödemen betroffen, die starke Schwellungen im Vorfußbereich aufzeigen. Sollte auch hier der betroffene Bereich während der antimykotischen Therapie ausgespart werden, d.h. Behandlung nur bis zum Knöchel? Ich finde es äußert schwierig, hier den "goldenen Mittelweg" zu finden, also den Patienten adäquat zu behandeln, aber dennoch nicht zu gefährden.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Dr. Martin
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    • 3. Februar 2026 um 11:13
    • #5
    Zitat von KatrinCarola

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würden Sie einen Patienten, der mit Verdacht auf eine Pilzinfektion zur MLD kommt, zuerst zum Arzt schicken und erst dann die MLD nach begonnener antimykotischer Medikation unter Aussparung des betroffenen Areals fortführen, sofern keine weiteren Komplikationen bestehen.

    Dieses Vorgehen ist schon deshalb sinnvoll ,damit die Pilzinfektion als mögliche Entrittspforte für Erysipele verursachende Bakterien fachgerecht behandelt wird

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Peter Martin

    Chefarzt Földiklinik i.R.
    Hinterzarten
    Földiklinik Tel. 07652-124-0
    https://www.foeldiklinik.de/

  • KatrinCarola
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    • 4. Februar 2026 um 17:56
    • #6

    Sehr geehrter Herr Dr. Martin,

    auch Ihnen möchte ich für Ihre Stellungnahme sehr herzlich danken.

    Somit kann ich einen koordinierteren Ablauf der MLD in dieser Situation gewährleisten und diesen für den Patienten nachvollziehbar und akzeptabel gestalten.

    Mit freundlichen Grüßen

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