1. Lymphödeme
    1. LymphNetzwerk Wiki
    2. Lymphödem verstehen und behandeln
    3. Ödem Therapie
    4. Orthopädietechniker am Patienten
    5. Wunden
    6. Lymphchirurgie
    7. Kompressionsstrümpfe
    8. Reha
    9. Persönlichkeiten Lymphologie
    10. Fachärzte in unserem Netzwerk
    11. Faces of Lymphology
  2. Lipödeme
    1. Lipödem Leitfaden
    2. Definition Lipödem
    3. Lipödem Therapie
    4. Lipödem Talks
    5. Kompressionsstrümpfe
    6. Fachärzte
    7. Liposuktion
    8. Orthopädietechniker im Einsatz
  3. Venen
    1. Erkrankungen
    2. Kompressionsstrümpfe-Venen
    3. Schwangerschaft
    4. Fachkliniken
  4. Meine Geschichte
    1. Lymphödem Geschichten
    2. Lipödem Geschichten
    3. Venen Geschichten
  5. Service
    1. Zusammenfassung des Lymphnetzwerks
    2. Sanitätshäuser
    3. Reha-Fachkliniken
    4. Clinics Liposuction-Europa
    5. Datenbank
    6. Forum
    7. Über uns
    8. Links
  6. News
  7. Forum
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. Lymphnetzwerk Community
  2. MLD (Manuelle Lymphdrainage) - Bandagierung - AIK Kompressionstherapie
  3. Lymphdrainage und Bandagierung

Verordnung MLD 45Min. - ist das nicht die Zeit für die reine Behandlung?

  • hope 25
  • 11. August 2026 um 18:17
1. offizieller Beitrag
  • Online
    hope 25
    Schüler
    Reaktionen
    103
    Punkte
    518
    Beiträge
    78
    • 11. August 2026 um 18:17
    • #1

    Hallo an alle, es war sicher schon mal hier Thema. Beinhaltet eine Verordnung über MLD45 Min. auch "Sonstiges" wie An- und Ausziehen, Dokumentieren etc.

    Ich gehe seit 13 Jahren in die gleiche Praxis, zur gleichen Therapeutin für Lymphdrainage. Ich bin immer sehr zufrieden, habe aber festgestellt, dass sie in letzter Zeit kürzer behandelt. Ich sprach sie heute darauf an und sie meinte, in den 45 Minuten sind immer auch Zeiten für An-und Ausziehen und für ihre Dokumentation enthalten. Für reine Behandlung bleiben nur 35 bis 40 Min. Sie hätte das früher einfach aus privater Freundlichkeit gemacht. Ist das so? Ich komme immer vor ihr in eine der vielen Kabinen, bin ausgezogen, wenn sie kommt (immer später als mein Termin). Von da an dachte ich bekomme ich 45 Min. Behandlung, aber das ist wohl nicht so. Mir wurde auch gesagt gleich zu Beginn, dass ich mich danach in Ruhe anziehen kann, die folgenden Patienten werden in anderem Raum behandelt.

    Ich fand bei den Heilmittel-Richtlinien keine Auskunft darüber. Wer kann mir da bitte weiter helfen, ist es vielleicht üblich, 10 Min. abzuziehen von der reinen Behandlungszeit? Danke im voraus!

  • CR1
    Administrator
    Reaktionen
    1.885
    Punkte
    13.970
    Beiträge
    2.028
    • 11. August 2026 um 20:10
    • Offizieller Beitrag
    • #2
    Zitat von hope 25

    Von da an dachte ich bekomme ich 45 Min. Behandlung

    Wie ist es dann wohl, wenn eine Patientin nicht so schnell ist, ist die Behandlungszeit ja bereits um. Das kann doch nicht sein :/

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

    • Nächster offizieller Beitrag
  • Iso
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    72
    Punkte
    932
    Beiträge
    169
    • 11. August 2026 um 20:12
    • #3

    Bei mir ist es so, dass die Patientin vor mir bis 12 Uhr behandelt wird und meine Behandlung fängt um 12 Uhr an. Von daher gehen auch für mich fünf bis zehn Minuten verloren. Als ich sie darauf ansprach meinte sie: " Geht halt nicht anders. Muss auch mal was trinken und zur Toilette".

    Sie könnte mich dann länger behandeln, macht sie aber nicht, ginge an ihrer Mittagspause ab. Mich ärgert das auch, weil ich denke es ist nicht richtig!

  • CR1
    Administrator
    Reaktionen
    1.885
    Punkte
    13.970
    Beiträge
    2.028
    • 11. August 2026 um 20:16
    • Offizieller Beitrag
    • #4
    Zitat von Iso

    Sie könnte mich dann länger behandeln, macht sie aber nicht, ginge an ihrer Mittagspause ab. Mich ärgert das auch, weil ich denke es ist nicht richtig!

    Unmöglich. :cursing: 45 Min sollten für eine Behandlung sein.

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Uli29
    Moderator
    Reaktionen
    2.200
    Punkte
    14.865
    Beiträge
    2.497
    • 11. August 2026 um 20:20
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    Aber es ist wohl richtig so, die Zeiten für Dokumentation gehen sicher von der Behandlungszeit ab.

    Freundliche Grüße

    Uli29

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Online
    hope 25
    Schüler
    Reaktionen
    103
    Punkte
    518
    Beiträge
    78
    • 11. August 2026 um 21:14
    • #6

    Danke Euch sehr für Eure Kommentare. Aber es muss doch eigentlich irgendwo festgelegt sein, was alles zu den rezeptierten 45 Minuten gehört. Oder ist das der Praxis überlassen? Ich lasse sehr viel Geld dort, bin privat versichert mit 40% Eigenbeteiligung. 45 Minuten hat der Arzt aufgeschrieben, das hätte ich gerne als Lymphdrainage. Früher war das kein Problem.

  • Uli29
    Moderator
    Reaktionen
    2.200
    Punkte
    14.865
    Beiträge
    2.497
    • 11. August 2026 um 21:52
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    ich kann deinen Ärger gut verstehen. In Hamburg sind die Privat-Preise für MLD extrem hoch. Es sind ja nicht nur die Mieten hoch, auch die Personalkosten. Die ja auch wieder Miete zahlen müssen.

    Ich würde vermutlich parallel zu deiner Praxis ein weiteres Rezept bei einer anderen Praxis laufen lassen und später ggf wechseln .

    Ich habe zuvor die Privat-Preise der anderen Praxis per email erfragt. Auch schon richtig schlechte Behandlung gehabt, Rezept dann abgebrochen, die durchgeführten Behandlungen dann abgerechnet etc

    Freundliche Grüße

    Uli29

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Dr. Markus Killinger
    Ärztliche Leitung
    Reaktionen
    394
    Punkte
    1.269
    Beiträge
    175
    • 11. August 2026 um 22:18
    • #8

    In Österreich ist das klar geregelt, in Deutschland denke ich wird das ähnlich sein, mit dem Zusatz, dass Bandagierung extra verordnet werden kann!

    Bei uns ist es so:

    Dokumentation wie Erstbefundung/Abschlussbefundung, sowie Messungen dürfen und müssen in der Behandlungszeit durchgeführt werden. Auch das Anziehen/Ausziehen und der Transfer gehören in die Behandlungszeit. Es kann also durchaus sein, dass in einzelnen Sitzungen der Großteil der Zeit für diese wichtigen Dinge (Dokumentation und Messungen) verwendet wird. An/Ausziehen/Transfer wird mit 5-10 Minuten berechnet. Bei Eingeschränkten Personen planen "gute" Praxen Randzeiten, damit es nicht aus dem Ruder läuft. Z.B. letzter Termin, Zeitpuffer, etc. Service am Kunden!!!

    Das mag für den Betroffenen auf den ersten Blick nicht verständlich sein aber aus Sicht der Praxen ist das wichtig, damit die Taktungen passen. Sonst müsste man ja z.b. statt 45 Minuten, 60 Minuten einplanen und blockieren und bekommt aber nur 45 Minuten bezahlt. Das wäre bei den Kassensätzen wirtschaftlich nicht mehr gehen und es käme zu noch mehr Privatpraxen oder Praxen mit Zuzahlung. Für Privatpraxen gilt ähnliches, wenn auch nicht so knapp bemessen und mit "mehr" Spielraum. Knackpunkt sind die "extrem" gestiegenen Personalkosten! Dies betrifft aber auch andere Sparten wie z.B. EDV Technik (180 Euro Stundensatz für Fernwartungen! Sanitäre Installationen 160 Euro Stundensatz ohne Anfahrt!, etc.)

    Bei stationärer lymphologischer Rehabilitation waren bei 60 Minuten Behandlungszeit zb. 50 Minuten für die Behandlung (MLD, Bandagierung, Messung!) und 10 Minuten für Transfer und Reinigung der Kabinen vom Versicherungsträger vorgesehen und vorgegeben.

    Sollte die Regelung in Deutschland anders sein, bitte um fachkundige Korrektur meiner Ausführungen!

    Wenn die Möglichkeit besteht ist ein Vergleich der Preise und natürlich die Qualität der geleisteten Arbeit immer zu hinterfragen. Auch eine Nachfrage beim Behandler bei Fragen, Unklarheiten, Beschwerden sollte immer möglich sein. Eine "gute " Praxis bemüht sich um zufriedene Kunden (ja wir sind alle Dienstleister! Und Patienten sind KEINE Bittsteller!) und erklärt Vorgänge. Bei unzureichendem Ergebnis ist ein Abbruch/Wechsel sicher sinnvoll. Das alles betrifft übrigens auch uns Ärzte. Es gibt gut organisierte Praxen, bemühte Praxen aber auch Chaos, ausnutzen von Abhängigkeiten (wenn z.B. nur eien begrenzte Auswahl in einem Ort/Stadt sind, oder bekannt ist, dass wegen Aufnahmestopp/Überfüllung die Patienten trotzdem "kommen müssen"!.

    Auch mir und meinen Angestellten passieren Fehler, ich bin immer dankbar, wenn das mir gegenüber offen kommuniziert wird, dann kann ich mir das anschauen und regeln!

    Freundliche Grüße,
    Dr. med. univ. Markus Killinger

    Arzt für Allgemeinmedizin
    Lymphologische Sprechstunde
    http://www.dr-killinger-angerberg.com/praxis

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Markus Killinger (11. August 2026 um 23:25)

  • CR1
    Administrator
    Reaktionen
    1.885
    Punkte
    13.970
    Beiträge
    2.028
    • 12. August 2026 um 10:46
    • Offizieller Beitrag
    • #9

    Deutschland:

    Die aktuell vom GKV-Spitzenverband veröffentlichte Regelung

    Für MLD 45 steht ausdrücklich:

    „Manuelle Lymphdrainage 45 Minuten (MLD-45) Therapiezeit an der Patientin oder dem Patienten“

    und anschließend:

    „Regelbehandlungszeit: Richtwert: 45 Minuten.“

    Noch wichtiger ist der allgemeine Abschnitt zur Behandlungszeit. Dort heißt es, dass sich die Zeitangaben „auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten“ beziehen. Außerdem darf eine vorgesehene Mindestdauer nur aus medizinischen Gründen unterschritten werden.

    Was bedeutet das fürs An- und Ausziehen?

    Interessanterweise wird das An- und Auskleiden separat behandelt. Im Vertrag steht:

    „Zur jeweiligen Maßnahme zählt die ggf. erforderliche Hilfe beim Aus- und Ankleiden […]“

    Das ist aber nicht dasselbe wie die eigentliche Therapiezeit. Direkt danach unterscheidet der Vertrag zwischen diesen „Hilfeleistungen“ und der Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahme am Patienten.

    Daraus ergibt sich meines Erachtens ziemlich eindeutig: Wenn du dich selbstständig aus- und anziehst und die Therapeutin in dieser Zeit keine MLD durchführt, kann diese Zeit nicht einfach als Teil der 45 Minuten MLD-Therapiezeit am Patienten gerechnet werden.

    Beispielsweise wäre „Termin 10:00–10:45 Uhr, davon 5 Minuten ausziehen + 35 Minuten Lymphdrainage + 5 Minuten anziehen“ keine 45-minütige MLD-Therapiezeit. Dass die 45 Minuten als „Richtwert“ bezeichnet werden, erlaubt zwar medizinisch begründete Anpassungen; es ist aber keine Grundlage dafür, routinemäßig Umkleidezeit von der Therapiezeit abzuziehen.

    Die derzeit auf der Website des GKV-Spitzenverbands veröffentlichte Leistungsbeschreibung gilt seit 1. Dezember 2024 und ist dort weiterhin als aktuelle Anlage 1 zum Physiotherapievertrag aufgeführt.

    Offizielle GKV-Leistungsbeschreibung Physiotherapie (PDF)


    „Leistungsbeschreibung“ zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für Physiotherapie. Der GKV-Spitzenverband führt diese Fassung weiterhin als aktuell; sie gilt seit 01.12.2024. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversich…rce=chatgpt.com

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Uli29
    Moderator
    Reaktionen
    2.200
    Punkte
    14.865
    Beiträge
    2.497
    • 12. August 2026 um 10:52
    • Offizieller Beitrag
    • #10

    aber gilt die vom GKV-Spitzenverband veröffentlichte Regelung denn auch für PKV-Versicherte?

    Freundliche Grüße

    Uli29

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • CR1
    Administrator
    Reaktionen
    1.885
    Punkte
    13.970
    Beiträge
    2.028
    • 12. August 2026 um 11:23
    • Offizieller Beitrag
    • #11
    Zitat von Uli29

    PKV-Versicherte?

    Wenn du rein privat krankenversichert (PKV) und nicht beihilfeberechtigt bist, ist die Situation anders als bei der GKV:

    Für Physiotherapie bei Privatpatienten gibt es kein allgemein verbindliches Gebührenverzeichnis und keine bundesweit einheitliche PKV-Leistungsbeschreibung, die für alle Praxen festlegt, dass „MLD 45“ zwingend exakt 45 Minuten reine Behandlung am Körper bedeutet. Das bestätigt auch der PKV-Verband: Physiotherapiepraxen können ihre Preise weitgehend selbst festlegen; was deine Versicherung erstattet, richtet sich wiederum nach deinem Tarif.

    Deshalb würde ich bei dir zuerst auf zwei Dokumente schauen: deine ärztliche Verordnung und vor allem die Honorar-/Behandlungsvereinbarung der Physiotherapiepraxis. Wenn dort beispielsweise ausdrücklich „MLD 45 – 45 Minuten“ vereinbart wurde, ist relevant, ob irgendwo erklärt wird, dass diese 45 Minuten Umkleiden, Vor-/Nachbereitung oder Dokumentation einschließen.

    Die GKV-Regelung kannst du zwar als Orientierung anführen – dort wird MLD 45 ausdrücklich mit einer Regelbehandlungszeit von 45 Minuten geführt –, sie ist für dein privates Behandlungsverhältnis aber nicht automatisch verbindlich.

    Wenn deine Praxis also beispielsweise 45 Minuten MLD berechnet, dich aber nur 35–40 Minuten tatsächlich behandelt, weil An- und Ausziehen abgezogen werden, würde ich nicht vorschnell sagen, dass das rechtswidrig ist. Ich würde mir vielmehr zeigen lassen, was genau als „MLD 45“ mit dir vereinbart wurde.

    Leistungen und Erstattung
    www.pkv.de

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Online
    hope 25
    Schüler
    Reaktionen
    103
    Punkte
    518
    Beiträge
    78
    • 12. August 2026 um 12:53
    • #12

    Danke vielmals CR1 und Uli29 für eure Mühe. Das ist interessant, ich werde auf jeden Fall den Chef der Praxis ansprechen. Die Therapeutin macht ja nur, wie ihr befohlen. In dem Vertrag, den ich mit jedem Rezept neu unterschreiben muss, steht nur MLD45 bei Leistung und der Preis.

  • Uli29
    Moderator
    Reaktionen
    2.200
    Punkte
    14.865
    Beiträge
    2.497
    • 12. August 2026 um 13:37
    • Offizieller Beitrag
    • #13

    Überlege dir vor dem Gespräch mit dem Chef der Praxis, ob du noch eine Alternative zu dieser Praxis hättest, die dich ggf als Patienten aufnehmen würden.

    Ich bin auch schon mal im hohen Bogen aus einer hamburger Praxis rausgeflogen…..

    Freundliche Grüße

    Uli29

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Online
    hope 25
    Schüler
    Reaktionen
    103
    Punkte
    518
    Beiträge
    78
    • 12. August 2026 um 14:54
    • #14

    Oh, daran habe ich noch nicht gedacht! Aber Du hast Recht, es gibt mehr Suchende als Therapeuten. Und ich brauche die LD! Ich werde mich mal rumhören.

  • CR1
    Administrator
    Reaktionen
    1.885
    Punkte
    13.970
    Beiträge
    2.028
    • 12. August 2026 um 16:21
    • Offizieller Beitrag
    • #15

    Ich habe ein Lymphödem, wieviel MLD Lymphdrainage steht mir zu ?

    Bei einem Lymphödem gibt es keine feste Gesamtzahl an Manuellen Lymphdrainagen (MLD), die dir automatisch zusteht. Maßgeblich sind Stadium, ICD-10-Code, Beschwerden und der ärztlich festgestellte Behandlungsbedarf.

    Für gesetzlich Versicherte gilt grundsätzlich:

    * bis zu 6 Behandlungen pro normaler Verordnung

    * orientierende Behandlungsmenge: bis zu 30 Einheiten

    * empfohlene Häufigkeit: 1–3-mal wöchentlich

    * Behandlungsdauer: 30, 45 oder 60 Minuten

    Die 30 Einheiten sind keine absolute Obergrenze. Ist die Therapie weiterhin medizinisch notwendig, kann die Ärztin oder der Arzt weitere Verordnungen ausstellen und dies in der Patientenakte begründen. G-BA-Heilmittelkatalog

    Bei einem anerkannten langfristigen Heilmittelbedarf – typischerweise bei entsprechend codierten Lymphödemen ab Stadium II – kann eine Verordnung den Bedarf für bis zu 12 Wochen umfassen. Bei drei Behandlungen pro Woche wären damit beispielsweise bis zu 36 Einheiten auf einer Verordnung möglich; es besteht jedoch kein automatischer Anspruch auf diese Höchstmenge. KBV-Informationen zu Heilmitteln

    Seit dem 1. Oktober 2024 kann MLD bei einem ICD-Code, aus dem das Ödemstadium hervorgeht, auch ohne feste Zeitangabe verordnet werden. Dann legt die Physiotherapiepraxis befundabhängig 30, 45 oder 60 Minuten fest. Im Stadium I kann MLD vorübergehend verordnet werden; ein langfristiger Bedarf besteht hier normalerweise nicht automatisch. KBV zur MLD ohne Zeitvorgabe

    Auf deiner Verordnung sind besonders der ICD-Code, das Stadium, die Diagnosegruppe LY und die verordnete Häufigkeit entscheidend.


    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Freundliche Grüße CR1
    Christiana Rothhardt
    http://www.lymphnetzwerk.de

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Online
    hope 25
    Schüler
    Reaktionen
    103
    Punkte
    518
    Beiträge
    78
    • 14. August 2026 um 11:53
    • #16

    Moin zusammen. Ich habe inzwischen andere Praxen hier im Ort per email angeschrieben, habe nur Absagen bekommen für dauerhafte Lymphdrainage. "Leider keine Kapazitäten". Also werde ich mir sehr gut überlegen, ob ich überhaupt noch was sage wg. der Zeit. Und wie ich schon sagte, die Therapeutin macht es gut und mein fester Termin passt mir auch gut.

    Übrigens Uli29: Bei keiner Praxis gibt es in der homepage Angaben über Preise für Privatpatienten. Leider! Geschweige denn über eine Beschreibung, was in den 45 Min. enthalten ist. Ist wohl willkürlich.

  • Uli29
    Moderator
    Reaktionen
    2.200
    Punkte
    14.865
    Beiträge
    2.497
    • 14. August 2026 um 12:56
    • Offizieller Beitrag
    • #17

    es muss in den Praxen aushängen, ich hatte aber auch schon die Situation, dass dieser Aushang zwei Meter hinter dem Tresen hing in MiniSchrift.

    hope 25

    ich habe im Laufe der Jahrzehnte schon einige Praxen (ein halbes Dutzend) durch probiert und schleunigst wieder verlassen…


    Ich habe eine Prioritätenliste:

    1)Bandagierung muss gut sein, MLD auch

    2)Eigenanteil muss im Rahmen sein

    3)Entfernung unter 45 Minuten

    4)Gespräche und Atmosphäre in der Praxis angenehm

    Dann schaue ich nicht auf die Uhr und unterlasse kritische Gespräche


    Bin jetzt 11 Jahre in dieser Praxis, davor war ich 20 Jahre in einer anderen ( aus der ich 2015 rausflog)

    Freundliche Grüße

    Uli29

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • Iso
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    72
    Punkte
    932
    Beiträge
    169
    • 14. August 2026 um 20:16
    • #18

    Wenn man in unserer Gegend eine Verordnung mit Bandagierung hat ist das Risiko einer Absage sehr groß. Viele Therapeuten können gar nicht Bandagieren und diejenigen welche es mal gelernt haben, wollen das nicht gerne machen.

    Bei Lymphdrainage ohne Bandagierung hat man bessere Chancen, es kann höchstens sein, dass man länger auf einen Termin warten muss (Warteliste).

    Einmal editiert, zuletzt von Iso (14. August 2026 um 20:27)

  • Marcus_Koller
    Moderator
    Reaktionen
    66
    Punkte
    311
    Beiträge
    48
    • 18. August 2026 um 14:25
    • Offizieller Beitrag
    • #19

    Ich kenne das leidige Thema selbst als Therapeut :rolleyes: und die Diskussion dazu ist immer schwierig. Die GKV hat das ganz elegant gelöst bei KG, in dem sie schreibt, 15-25 Minuten :D und die Zeit für den Rest sollte da auch mit drin sein. Aber gut, du bist ja PKV und auch nicht zur KG in der Praxis.

    Stelle dir vielleicht dazu mal eine Frage, denn ich als Therapeut argumentierte früher gerne so dazu: Bist du am Ende mit deiner erhaltenen Behandlung zufrieden? Hilft sie dir? Oder eher nur mäßig? Denn 45 Minuten machen die Therapie nicht besser, wenn sie sowieso schlecht ist.. Ich kann auch in 30 Minuten ein sauberes Ergebnis liefern, wenn ich als Therapeut weiß, was du brauchst. Soll heißen, es wird medizinisch keine logische Begründung für die 45 Minuten reine Therapiezeit geben, da man nicht sagt, genau nach dieser Zeit ist dein Ödem besser, weil dein Körper merkt, 45 Minuten sind um. Aber ich verstehe natürlich, du "kaufst" nicht von bis, sondern eine bestimmte Zeit.

    Das soll bitte nicht heißen, begnüge dich mit 30 Minuten, nicht falsch verstehen. Aber machen die paar Minuten am Ende dein Bein besser? Wenn bei mir die Patienten damals auf die Uhr geschaut haben, habe ich gesagt, mach einfach noch Kniebeugen für die restliche Zeit, wenn du glaubst, nach 25 Minuten KG gehts dir besser. Das war nicht böse gemeint. Aber wenn ein Ergebnis erzielt ist, brauche ich nicht noch länger "irgendwas" machen, nur damit die Zeit voll wird.

    Was ich sagen will, wenn du glücklich mit dem Ergebnis bist, super, wenn nicht, machen die paar Minuten mehr Zeit dich vielleicht auch nicht glücklicher.

    ABER - du musst dich verstanden und gut behandelt fühlen. Ist das nicht so, ansprechen und wie meine Vorrednerinnen schon sagten, im Hinterkopf eine andere Praxis haben, falls die dich danach absägen wollen.

    Liebe Grüße
    Marcus Koller

    Physiotherapie und Heilpraktik
    Rothenbaumchaussee 3
    20148 Hamburg-Rotherbaum
    Telefon 040 4140 5252 +WhatsApp
    https://lymphinity.de
    info@marcuskoller.de

    • Vorheriger offizieller Beitrag
  • Online
    hope 25
    Schüler
    Reaktionen
    103
    Punkte
    518
    Beiträge
    78
    • 18. August 2026 um 17:55
    • #20

    :) Danke für diesen Kommentar! Und genauso mache ich es nun. Heute hatte ich wieder Termin, ich war wie immer sehr zufrieden, das Thema wurde nicht angeschnitten. Wir verstehen uns auch menschlich sehr gut, seit so vielen Jahren. Ja, sie behandelt kürzer als früher, ich nehme das jetzt so an und Praxis wechseln kommt nicht in Frage. Ein paar Minuten mehr oder weniger kann ich nach reiflicher Überlegung und Abwägung akzeptieren. Es war nur zunächst ungewohnt.

Partner

Letzte Beiträge

  1. Eure Meinung ist gefragt: Welche Webseite gefällt euch besser?

    Sprinter
    12. September 2026 um 21:23
  2. Genetische Diagnostik des primären Lymphoedems

    Uli29
    12. September 2026 um 19:45
  3. Aufbau eines Lymphnetzwerk Wiki

    Sprinter
    12. September 2026 um 08:52
  4. Lymphadenektonomie

    MR35
    11. September 2026 um 11:05
  5. Pro und Contra MR Lymphografie

    Schneeflocke
    8. September 2026 um 13:36

Heiße Themen

  1. Verordnung MLD 45Min. - ist das nicht die Zeit für die reine Behandlung?

    21 Antworten
    Vor einem Monat
  2. Lymphdrainage – Pflicht oder nach Bedarf?

    10 Antworten
    Vor einem Monat
  3. Wickelverband

    3 Antworten
    Vor 2 Monaten
  4. Die richtige Nachbehandlung macht den Unterschied

    1 Antwort
    Vor 2 Monaten
  5. Lymphdrainage-Tagebuch: Veränderungen im Alltag besser erkennen

    0 Antworten
    Vor einem Monat

Kontakt

  • info@lymphnetzwerk.de

Rechtliches

  1. Impressum
  2. Datenschutzerklärung
  3. Cookie-Richtlinie
  4. Forenregeln

Folge uns auf:

Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.7