"Der G-BA geht aktuell davon aus, dass seine abschließende Entscheidung bis zum 01.10.2025 in Kraft treten wird".
Quelle: Lipödem Gesellschaft e.V.
Ich bin gespannt, ob die Bedingungen dann weiterhin Mitte 2025 geliefert werden, oder kurz vorher erst mitgeteilt werden.
Die Übergangslösung für Stadium III wurde ja schon vorher bis zum 31.12.2025 verlängert. Diese wird dann auch am 01.10.2025 abgelöst.
Weil das vielfach untergegangen ist: Der G-BA hat am 19.06.2023 in seiner Stellungsnahme gesagt (2. Seite): "Es ist richtig, dass künftig bei Diagnose und Indikationsstellung neben dem Body-Mass-Index (BMI) auch das Verhältnis Hüfte zur Taille (Hip-to-Waist) zu berücksichtigen ist. In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass der G-BA in der einschlägigen Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Behandlung des Lipödems in Stadium III keine starre BMI-Obergrenze festgelegt hat."
Dies war im Rahmen der Anhörung im Bundestag.
Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, den Taillenumfang und Hüftumfang neben dem Gewicht und Körpergröße zu dokumentieren.
Für den WHtR und WHR gibt es in der neuen Leitlinie Lipödem eine Tabelle Nr. 5.