Hallo Bine,
Die Gewährleistung des Strumpfherstellers beträgt 6 Monate und sichert die zugesagten Eigenschaften des Produktes zu und verlängert sich nicht durch tageweise tragen. Daher lehnt der Hersteller eine Reparatur der Versorgung ab.
Die Rechnung die die Kasse hier aufmacht ist schlicht falsch.
Werden ältere Versorgungen getragen , um zu waschen und zu trocknen, droht eine Verschlechterung des Ödembefundes , wenn der benötigte Druck nicht mehr gewährleistet ist.
Eine Zweifachausstattung ist laut Hilfsmittelrichtlinie ( diese regelt es - gesetzlich verbindlich) aus medizinischen und hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen nach wie vor möglich. Die Gründe einer Mehrfachausstattung müssen auf dem Rezept auch so benannt werden, also Wechselversorgung aus hygienischen Gründen. Nur eine Wechselversorgung ermöglicht eigenen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Strümpfe, mit der täglich notwendigen Wäsche .